Leistungsbeschreibung


Als Ausländer oder Ausländerin haben Sie die Möglichkeit, an einem staatlich geförderten Integrationskurs teilzunehmen. In bestimmten Fällen sind Sie sogar dazu verpflichtet.

Ziel des Integrationskurses ist der Erwerb "ausreichender Sprachkenntnisse", um sich im Alltag in deutscher Sprache verständigen zu können sowie die Vermittlung von Kenntnissen betreffend die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte in Deutschland.

Hinweis: Unionsbürger und Unionsbürgerinnen haben keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Sie können aber teilnehmen, wenn ausreichend Kursplätze vorhanden sind. Die Teilnahme müssen Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragen. 

Die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs wird mit einer Prüfung zum Zertifikat Deutsch (entspricht Sprachniveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) abgeschlossen.

Der Kurs umfasst:

  • Basis- und Aufbausprachkurs (insgesamt 600 Unterrichtsstunden) zur Vermittlung ausreichender deutscher Sprachkenntnisse
  • Orientierungskurs (60 Unterrichtsstunden) zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland

Hinweis: Die Sprachkurse bestehen aus sechs Kursabschnitten mit unterschiedlichen Leistungsstufen. Sie können einzelne Kursabschnitte auf eigene Kosten wiederholen oder den Kurs nach Antrag beim BAMF fortsetzen (300 Unterrichtsstunden), nachdem sie

  • an 600 Unterrichtsstunden teilgenommen und
  • die Prüfung zum Zertifikat Deutsch nicht bestanden haben.

Tipp: Mit der Durchführung der Integrationskurse werden private und öffentliche Träger beauftragt, die vom BAMF zugelassen sind. Auf den Seiten des BAMF können Sie nach Integrationskursorten in Ihrer Nähe suchen:

An wen muss ich mich wenden?


An die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten (je nach Wohnort die Landrätin oder der Landrat beziehungsweise die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister) oder das BAMF.

Zuständig für die Integrationskurse ist das BAMF.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Bestätigung über Ihre Teilnahmeberechtigung beziehungsweise Teilnahmeverpflichtung.

Bitte erkundigen Sie sich beim BAMF oder der zuständigen Ausländerbehörde, welche Unterlagen darüber hinaus erforderlich sind.

Welche Gebühren fallen an?


Wenn es um Integrationskurse geht, sieht das Aufenthaltsgesetz unterschiedliche Regeln für die Kosten vor. Informationen darüber, was Sie der Kurs kostet, erhalten Sie auf den folgenden Seiten. 

Welche Fristen muss ich beachten?


Wenn Sie zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet sind, müssen Sie sich unverzüglich zu einem Kurs anmelden.

Rechtsgrundlage


Die Rechtsgrundlagen finden Sie hier:

  • § 44 Absatz 1 und 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
  • § 55 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AsylG)
  • § 60 a Absatz 2 Satz 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
  • § 25 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
  • § 5 Absatz 1 der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung, IntV)
  • § 11 Absatz 1 des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU)