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Integrationskurs - Kostenbefreiung beantragen


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld I ohne weitere Einkünfte beziehen oder aus sonstigen Gründen finanziell bedürftig sind, können Sie den Integrationskurs kostenlos besuchen.

Stellen Sie dafür rechtzeitig vor Kursbeginn einen Antrag bei Ihrer zuständigen Regionalstelle des BAMF. Der Antrag auf Kostenbefreiung kann gegebenenfalls auch gemeinsam mit dem Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs oder dem Antrag auf einmalige Zulassung zur Wiederholung von 300 Sprachstunden des Integrationskurses gestellt werden.

Eine rückwirkende Kostenbefreiung für die Zeit vor Ihrem Antrag ist nicht möglich.

Eine Kostenbefreiung können beantragen:

  • wer nicht automatisch von der Kostenbeitragspflicht befreit ist und
  • eine Teilnahmeberechtigung zum Integrationskurs erhält und
  • Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bezieht oder
  • wer auf sonstige Weise seine finanzielle Bedürftigkeit nachweisen kann.

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • aktueller Nachweis (Bescheid in Kopie) über den Bezug von
    • Arbeitslosengeld I,
    • Arbeitslosengeld II oder
    • Sozialhilfe
  • alternativ: Aktueller Nachweis (Bescheid in Kopie) über finanzielle Bedürftigkeit, wie zum Beispiel:
    • Bezug von Wohngeld oder
    • Befreiung vom Rundfunkbeitrag (GEZ) oder
    • Sonstiger Nachweis beziehungsweise Entscheidung einer anderen Stelle zur finanziellen Bedürftigkeit