Integrationskurs - Rückerstattung des Kostenbeitrags (50 Prozent) beantragen
Integrationskurs - Rückerstattung des Kostenbeitrags (50 Prozent) beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine obere deutsche Bundesbehörde und ist für die Rückerstattung des Kostenbeitrags zuständig.
Voraussetzung ist, dass Ihr Integrationskurs kostenbeitragspflichtig waren und innerhalb von 2 Jahren nach Ausstellung Ihrer ersten Teilnahmeberechtigung Ihr "Zertifikat Integrationskurs" erreicht haben. Dafür müssen Sie den Sprach- und Orientierungskurs mit den Abschlusstests ("Deutsch-Test für Zuwanderer" und "Leben in Deutschland") erfolgreich abschließen.
Ihren Kostenbeitrag haben Sie an Ihren Kursanbieter gezahlt.
Wenn Sie durchgängig kostenlos am Integrationskurs teilgenommen oder das "Zertifikat Integrationskurs" nicht erreicht haben, erhalten Sie keine Rückerstattung.
Die Rückerstattung erfolgt anteilsmäßig, soweit Sie nicht während des ganzen Integrationskurses von den Kostenbefreit waren.
Voraussetzungen
Eine Rückerstattung können beantragen:
- Personen, die ihren Integrationskurs (Sprach- und Orientierungskurs und die jeweiligen Abschlusstests) innerhalb von 2 Jahren erfolgreich abgeschlossen haben
Weitere Voraussetzungen:
- die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs (Sprach- und Orientierungskurs), bescheinigt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mittels "Zertifikat Integrationskurs"
- Antragstellende (erfolgreiche Kursteilnehmende) müssen Kostenbeitrag selbst gezahlt haben (keine Rückerstattung bei Kostenbefreiung)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- Zertifikat Integrationskurs (als Kopie)