Leistungsbeschreibung


Der Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen soll bei der Ermittlung der voraussichtlichen Steuerbelastung auf das Arbeitseinkommen helfen.

Er wird für die Berechnung der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer auf das Arbeitseinkommen durch das Bundesministerium der Finanzen bereitgestellt. Dieser interaktive Service hilft bei der Ermittlung der voraussichtlichen Steuerbelastung auf das Arbeitseinkommen. Für besonders Interessierte bietet das Programm zur Ermittlung der tariflichen Einkommensteuer einen Überblick über die Entwicklung der Einkommensteuertarife seit 1958. Anwendungsentwickler finden hier auch die Programmablaufpläne der beiden aktuellsten Jahre, entsprechende XML-Pseudocodes sowie eine Beschreibung einer externen Programmierschnittstelle.

Außerdem können Arbeitnehmer*innen den „zu versteuernden Jahresbetrag“ berechnen. Mit diesem Betrag, der in etwa dem „zu versteuernden Einkommen“ entspricht, können Sie unverbindlich abschätzen, ob die Einkommensgrenzen nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz (Arbeitnehmer-Sparzulage) und dem Wohnungsbauprämiengesetz überschritten werden.

Was sollte ich noch wissen?


Bei Arbeitnehmern wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer). Mit dem Steuerabzug ist das Besteuerungsverfahren im Allgemeinen abgeschlossen, es sei denn, dass vom Arbeitgeber ein Lohnsteuer-Jahresausgleich durchzuführen ist oder dass für den Arbeitnehmer nach Ablauf des Kalenderjahres noch eine Veranlagung zur Einkommensteuer in Betracht kommt.