Bibliothek - Bibliotheksausweis bei der Stadtbibliothek Schwerin beantragen (Benutzeranmeldung)
Bibliothek - Bibliotheksausweis bei der Stadtbibliothek Schwerin beantragen (Benutzeranmeldung)
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Kommunale Bibliotheken in Mecklenburg-Vorpommern:
Für die Benutzung einer kommunalen Bibliothek, Bücherei, oder Archivbibliothek benötigen Sie einen Bibliotheksausweis. Diesen müssen Sie beantragen.
Landesbibliothek in Mecklenburg-Vorpommern:
Für die Benutzung der Landesbibliothek benötigen Sie einen Bibliotheksausweis. Diesen können Sie beantragen. Die Landesbibliothek ist eine Regional- sowie wissenschaftliche Universalbibliothek. Sie sammelt, erschließt und bewahrt die über das Land publizierte Literatur und hält das Pflichtexemplar für Mecklenburg-Vorpommern vor.
Die Landesbibliothek bietet eine Vielzahl von aktuellen Medieneinheiten aus allen Fachgebieten gedruckt sowie in Form von E-Books, E-Journals und Datenbanken. Ebenso steht ein großer Altbestand zur Einsicht bereit. Hohes Ansehen genießt die Musikaliensammlung mit dem Schwerpunkt auf Barockmusik. Das Discovery-Portal bietet einen intuitiven Einstieg in die Recherche unserer Bestände sowie zahlreicher weiterer Quellen. Via Fernleihe und Schnelllieferdienste haben Sie auch überregionalen Zugriff auf Literatur aus nationalen sowie internationalen Bibliotheken.
Die Stadtbibliothek Schwerin ist eine öffentliche Bibliothek in kommunaler Trägerschaft der Landeshauptstadt. Sie versorgt die Bürgerinnen und Bürger Schwerins und der Umgebung mit Literatur und Information.
Die Stadtbibliothek Schwerin weist eine wechselvolle Geschichte auf. Ihre Gründung geht auf das Jahr 1922 zurück.
Verfahrensablauf
Einen Bibliotheksausweis erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung:
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein.
- Zahlen Sie - sofern erforderlich - das Benutzungsentgelt.
- Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.
Hinweis: Der Verlust des Bibliotheksausweises oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek mitzuteilen. Der Ausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.
Zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zahlreiche Bibliotheken als kommunale Einrichtungen sowie die Landesbibliothek.
- Wenn Sie einen Bibliotheksausweis für die Landesbibliothek beantragen möchten, klicken Sie auf "Weiter mit Landesbibliothek".
- Wenn Sie einen Bibliotheksausweis für eine kommunale Bibliothek beantragen möchten, klicken Sie auf "Weiter mit kommunaler Bibliothek".
Voraussetzungen
- Notwendig ist ein Benutzerausweis.
Es besteht für jeden Menschen freier Zugang zur Bibliothek. Für die Ausleihe von physischen und digitalen Medien ist eine Anmeldung und die Ausstellung eines Benutzerausweises erforderlich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
- Minderjährige benötigen die Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters
Bei den Kommunalen Bibliotheken in Mecklenburg-Vorpommern:
- gegebenenfalls Nachweis zur Gebührenermäßigung (Schülerausweis, Studentenausweis etc.)
Welche Gebühren fallen an?
Kommunale Bibliotheken in Mecklenburg-Vorpommern:
Die Kosten für die Benutzung (Jahresgebühr) sind in den einzelnen Bibliotheken unterschiedlich. Besondere Leistungen (Kopien, Reproaufträge, Dokumentlieferung, Nutzung des Bildarchivs, Zugang zum Internet) sind ebenfalls kostenpflichtig.
Landesbibliothek in Mecklenburg-Vorpommern:
Die Nutzung der Landesbibliothek ist kostenfrei. Gebühren fallen an für Kopien, Reproaufträge, Mahnungen und Fernleihe.
Für Minderjährige ist die Anmeldung in der Bibliothek kostenlos, danach wird ein Jahresbeitrag (18,00 Euro) oder eine Tagesgebühr (3,00 Euro) fällig. Bestimmte Personengruppen können eine Ermäßigung in Anspruch nehmen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die in der Benutzungsordnung der Bibliothek festgelegten Ausleihfristen für bestimmte Medienformen sind von den Nutzern und Nutzerinnen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
- persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
- per Post: maximal 10 Tage
Anträge / Formulare
- Schriftform erforderlich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienst vorhanden: Ja
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Hinweise / Besonderheiten
Weitere Informationen zu den Bibliotheken in Mecklenburg-Vorpommern erhalten Sie bei der Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken.