Leistungsbeschreibung


Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.

Dies gilt für folgende Fälle:

  • Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
  • Sie haben Ihren Hund abgegeben
  • Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
  • Ihr Hund ist entlaufen

Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
 

Spezielle Hinweise

Wenn Sie Ihre Hauptwohnung in eine andere Gemeinde verlegen oder keinen Hund mehr besitzen, dann melden Sie ihren Hund bei der Landeshauptstadt Schwerin ab.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Spezielle Hinweise
  • Bei persönlicher Vorsprache: aktueller Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
  • Hundesteuermarke

Welche Gebühren fallen an?


keine

Spezielle Hinweise

Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an. Sie erhalten gegebenenfalls zu viel gezahlte Hundesteuer nach Maßgabe der Hundesteuersatzung zurück.

Fachlich freigegeben durch


eGo M-V

Fachlich freigegeben am


13.05.2022
Kontakt
Team Abgaben
Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiter/in Frau Sarah Lübeck
  • Sachbearbeiter/in Frau Nicole Klesper
  • Sachbearbeiter/in Herr Thomas Marschollek
  • Sachbearbeiter/in Frau Dagmar Becker-Schröder