Hundehaltung - Hundesteuer abmelden
Hundehaltung - Hundesteuer abmelden
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.
Dies gilt für folgende Fälle:
- Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
- Sie haben Ihren Hund abgegeben
- Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
- Ihr Hund ist entlaufen
Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
Wenn Sie Ihre Hauptwohnung in eine andere Gemeinde verlegen oder keinen Hund mehr besitzen, dann melden Sie ihren Hund bei der Landeshauptstadt Schwerin ab.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise
- Bei persönlicher Vorsprache: aktueller Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
- Hundesteuermarke
Welche Gebühren fallen an?
keine
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an. Sie erhalten gegebenenfalls zu viel gezahlte Hundesteuer nach Maßgabe der Hundesteuersatzung zurück.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
eGo M-V
Fachlich freigegeben am
13.05.2022
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