Hundehaltung - Hundesteuer Ermäßigung
Leistungsbeschreibung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.
Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin
Eine Ermäßigung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt Schwerin ist möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.
Die Ermäßigung wird auf Antrag gewährt für:
- Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde
- Hunde, die aus dem Tierheim in Schwerin übernommen werden
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin
Notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung.
Welche Gebühren fallen an?
Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin
Es fallen keine Gebühren an
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin
Der Antrag auf Steuervergünstigung ist spätestens zwei Wochen vor Beginn des Monats, in dem die Steuervergünstigung wirksam werden soll zu stellen. Bei verspätetem Antrag wird die Steuer für den nach Eingang des Antrages beginnenden Kalendermonat auch dann nach den erhoben, wenn die Voraussetzungen für die beantragte Steuervergünstigung vorliegen.
Rechtsgrundlage
örtliche Satzungen
Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin
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