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Hundehaltung - Hundesteuer Ermäßigung


Leistungsbeschreibung

Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.

Spezielle Hinweise

Eine Ermäßigung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt Schwerin ist möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.

Die Ermäßigung wird  auf Antrag gewährt für:

  • Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde
  • Hunde, die aus dem Tierheim in Schwerin übernommen werden
Spezielle Hinweise

Die Steuer wird auf Antrag auf die Hälfte ermäßigt für Hunde, die als Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde verwendet werden und eine entsprechende Prüfung vor Leistungsrichtern oder Leistungsrichterinnen eines von der Landeshauptstadt Schwerin anerkannten Vereins oder Verbandes mit Erfolg abgelegt haben, soweit die Hundehaltung nicht steuerfrei ist; die Ablegung der Prüfung ist durch das Vorlegen eines Prüfungszeugnisses nachzuweisen und die Verwendung des Hundes in geeigneter Weise glaubhaft zu machen.

Die Steuer wird auf Antrag auf ein Viertel ermäßigt für Hunde, die aus dem Tierheim in Schwerin übernommen werden; die Ermäßigung gilt für 36 Kalendermonate. Für gefährliche Hunde wird diese Ermäßigung nur gewährt, solange der aus dem Tierheim  übernommene Hund der einzige gefährliche Hund des Halters oder der Halterin und diesem oder dieser eine Erlaubnis im Sinne von § 4 der Hundehalterverordnung erteilt worden ist.

Spezielle Hinweise

Notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung.

Spezielle Hinweise

Es fallen keine Gebühren an

Spezielle Hinweise

Der Antrag auf Steuervergünstigung ist spätestens zwei Wochen vor Beginn des Monats, in dem die Steuervergünstigung wirksam werden soll zu stellen. Bei verspätetem Antrag wird die Steuer für den nach Eingang des Antrages beginnenden Kalendermonat auch dann nach den erhoben, wenn die Voraussetzungen für die beantragte Steuervergünstigung vorliegen.

eGo M-V

13.05.2022