Leistungsbeschreibung


Ändert sich der Name des Hundehalters beispielsweise durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Wohnsitzgemeinde der neue Name mitzuteilen.
Zieht ein Hundehalter innerhalb der Wohnsitzgemeinde um, ist die Adressänderung bei der für die Hundesteuer zuständigen Behörde anzuzeigen. Falls ein Hundehalter aus der Wohnsitzgemeinde verzieht, muss der Hund oder die Hunde abgemeldet und in der neuen Gemeinde angemeldet werden.

Rechtsgrundlage


örtliche Satzungen

Kontakt
Team Abgaben
Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiter/in Frau Sarah Lübeck
  • Sachbearbeiter/in Frau Nicole Klesper
  • Sachbearbeiter/in Herr Thomas Marschollek
  • Sachbearbeiter/in Frau Dagmar Becker-Schröder