Leistungsbeschreibung


Wenn Sie Ihre Daten zum Führerschein im Zentralen Fahrerlaubnisregister einsehen möchten, können Sie gebührenfrei eine Auskunft erhalten.

Im Zentralen Fahrerlaubnisregister werden die Daten von allen seit dem 1. Januar 1999 in Deutschland ausgestellten Führerscheinen mit den einheitlichen europäischen Fahrerlaubnisklassen A bis E gespeichert. Es sind die gleichen Daten, die auf Ihrem Führerschein abgebildet sind.

Das Zentrale Fahrerlaubnisregister speichert

  • in Deutschland erteilte Fahrerlaubnisse nach den neuen EU-einheitlichen Klassen A bis E und den nationalen deutschen Klassen M, L, S und T (bis 19.01.2013) bzw. L und T (ab 19.01.2013)
  • bei Fahranfängerinnen und Fahranfängern zusätzlich die Probezeit
  • Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung
  • Dienstfahrerlaubnisse von Polizei, Bundespolizei und Bundeswehr
  • Fahrlehrerlaubnisse und Dienstfahrlehrerlaubnisse von Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern
  • Berechtigungen von Kraftfahrsachverständigen, Prüferinnen und Prüfern sowie Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren

Die Datenmeldung der Fahrerlaubnisbehörde an das KBA erfolgt nach der Erteilung der Fahrerlaubnis. Im Zentralen Fahrerlaubnisregister werden die fahrerlaubnisrelevanten Daten (Personendaten, Fahrerlaubnisklassen, Auflagen, Beschränkungen usw.), nicht jedoch die Anschrift gespeichert.