IT-Sicherheit: Zertifizierung von Personen beantragen
IT-Sicherheit: Zertifizierung von Personen beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wenn Sie sich im Bereich IT-Sicherheit qualifizieren möchten und Ihre Fachkunde belegen wollen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Zertifizierung beantragen.
Als zentrale Zertifizierungsstelle für IT-Sicherheit in Deutschland bietet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Ihnen derzeit 9 Zertifizierungen, die Ihre Fachkunde rund um die Technischen Richtlinien des BSI belegen. Die Zertifizierungen richten sich in der Regel an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von IT-Sicherheitsdienstleistern.
- Auditteamleiterin oder Auditteamleiter für ISO 27001-Audits auf der Basis von IT-Grundschutz
- Als Inhaberin beziehungsweise Inhaber dieses Zertifikats überprüfen Sie die technischen und organisatorischen Maßnahmen von Behörden oder Unternehmen.
- Sie erstellen Auditberichte, die Grundlage für die Zertifizierung von Behörden oder Unternehmen durch das BSI sind.
- Die Zertifizierung als Auditteamleiterin oder Auditteamleiter richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von akkreditierten Stellen.
- Auditorin oder Auditor De-Mail
- Über De-Mail werden Nachrichten und Dokumente zuverlässig und vor Veränderungen geschützt elektronisch versendet.
- Mit Ihrem Status als zertifizierte Person überprüfen Sie unter anderem, ob De-Mail-Diensteanbietende die Sicherheitsvorgaben einhalten.
- Sie müssen bereits als Auditteamleiterin oder Auditteamleiter zertifiziert sein, um die Zertifizierung für De-Mail-Audits zu erhalten.
- Informationssicherheits-Revisorin oder -Revisor (IS-Revisor)
- Sie unterstützen Organisationen bei der Erstellung und Umsetzung von Sicherheitskonzepten sowie bei der Durchführung von IS-Revisionen.
- Auditorin oder Auditor Secure CA Operation:
- Sie auditieren unter anderem Sicherheitsmaßnahmen für das Verwalten und Ausstellen von digitalen Zertifikaten (Certification Authority - CA). Diese sind eine zentrale Grundlage für sicheren elektronischen Austausch von verschlüsselten Dokumenten.
- Auditorin oder Auditor Smart Meter Gateway Administration
- Sie auditieren den Betrieb und die Administration von intelligenten Informationsnetzen bei der Energieversorgung und arbeiten an einem zentralen Baustein der Energiewende.
- Auditorin und Auditor Sicherer E-Mail Transport
- Sie prüfen unter anderem, wie E-Mail-Diensteanbieter die entsprechende Technische Richtlinie des BSI umgesetzt haben.
- Auditor oder Auditorin RESISCAN
- Mit dem ersetzenden Scannen (RESISCAN) digitalisieren Justiz, Behörden oder Wirtschaft Dokumente wie zum Beispiel Akten. Ziel ist, dass diese nicht mehr auf Papier vorgehalten werden müssen.
- Sie prüfen unter anderem Scanprozesse und erstellen Berichte zur Einhaltung der Technischen Richtlinie des BSI.
- IS-Penetrationstesterin oder -tester
- IS-Penetrationstests untersuchen Wege und Schnittstellen, über die Hacking-Angriffe in IT-Systeme erfolgen könnten.
- Als Inhaberin oder Inhaber dieses Zertifikats identifizieren Sie Konfigurationsfehler sowie noch nicht behobene Schwachstellen.
- IT-Grundschutzberaterin oder -berater
- Sie beraten und begleiten Unternehmen oder Behörden bei der Absicherung von Informationen und dem Aufbau eines Managementsystems für Informationssicherheit (ISMS).
- Aufgaben im Rahmen des IT-Grundschutz sind zum Beispiel Sicherheitskonzepte oder Einführung von Prozessen.
Ihren Antrag für die Zertifizierung müssen Sie online oder schriftlich beim BSI stellen.
Voraussetzungen
Anträge können stellen:
- natürliche Personen
Weitere Voraussetzungen:
- Auditteamleiterin oder -teamleiter:
- Sie haben
- eine einschlägige Berufsausbildung (zum Beispiel Studium im Bereich IT oder Informationssicherheit) und/oder vergleichbare berufsbegleitende Fortbildungen absolviert oder
- mindestens 8 Jahre Berufserfahrung im Bereich IT, davon mindestens 5 Jahre im Bereich Informationssicherheit.
- Sie arbeiten als Auditorin oder Auditor bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle im Bereich ISO 27001 und haben innerhalb der vergangenen 3 Jahre mindestens 1 ISO 27001-Zertifizierungsaudit geleitet.
- Sie können folgende Praxiserfahrung nachweisen:
- Variante 1: Sie haben in den vergangenen 3 Jahren
- 4 Zertifizierungsaudits im Bereich Informationssicherheit mit mindestens je 3 Personentagen als Auditorin oder Auditor, Trainee oder technische Expertin oder Experte unter folgenden Voraussetzungen begleitet:
- Mindestens 1 Audit wurde durchgängig nach BSI-Standard 200-2 "IT-Grundschutz-Vorgehensweise" durchgeführt.
- Der Gesamtumfang Ihrer Praxis- beziehungsweise Auditerfahrung umfasst mindestens 20 Personentage.
- Bei mindestens 3 der Audits waren Sie am gesamten Audit beteiligt.
- 4 Zertifizierungsaudits im Bereich Informationssicherheit mit mindestens je 3 Personentagen als Auditorin oder Auditor, Trainee oder technische Expertin oder Experte unter folgenden Voraussetzungen begleitet:
- Variante 2: Sie haben in den vergangenen 3 Jahren
- mindestens 6 Erstparteien-Audits oder Zweitparteien-Audits im Bereich Informationssicherheit mit mindestens je 3 Personentagen unter folgenden Voraussetzungen durchgeführt:
- Mindestens 1 Audit, für den Sie verantwortlich waren, wurde durchgängig nach BSI-Standard 200-2 "IT-Grundschutz-Vorgehensweise" durchgeführt.
- Der Gesamtumfang Ihrer Praxis- beziehungsweise Auditerfahrung umfasst mindestens 20 Personentage.
- Sie waren bei allen Audits am gesamten Audit beteiligt.
- mindestens 6 Erstparteien-Audits oder Zweitparteien-Audits im Bereich Informationssicherheit mit mindestens je 3 Personentagen unter folgenden Voraussetzungen durchgeführt:
- Variante 1: Sie haben in den vergangenen 3 Jahren
- Sie haben innerhalb der vergangenen 3 Jahre erfolgreich an einer 3-tägigen Schulung IT-Grundschutz teilgenommen.
- Sie haben eine mindestens 5-tägige Ausbildung zur Auditorin oder zum Auditor für ISO 27001 erfolgreich abgeschlossen.
- Sie haben die schriftliche Prüfung für Auditteamleitung bestanden (90-minütiger Test).
- Sie haben
- Auditorin oder Auditor De-Mail:
- Sie sind bereits als Auditteamleitung zertifiziert.
- Sie haben in den vergangenen 3 Jahren mindestens 3 vollständige Zertifizierungsaudits im Bereich ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz durchgeführt.
- IS-Revisorin oder IS-Revisor:
- Sie sind bereits als Auditteamleitung zertifiziert.
- Sie haben Ihre Fachkompetenz vertieft (eintägige Schulung des BSI) sowie eine schriftliche und mündliche Prüfung im Rahmen der Schulung bestanden.
- Auditorin oder Auditor Secure CA Operation:
- Voraussetzungen wie für die Zertifizierung als Auditteamleitung
- zusätzlich: Sie haben einen schriftlichen Test des BSI bestanden.
- Auditorin oder Auditor Smart Meter Gateway Administration
- Voraussetzungen wie für die Zertifizierung als Auditteamleitung
- zusätzlich: Sie haben eine schriftliche Prüfung des BSI bestanden (60-minütiger Test).
- Auditorin oder Auditor Sicherer E-Mail-Transport:
- Sie haben eine einschlägige Berufsausbildung (zum Beispiel Studium im Bereich IT oder Informationssicherheit) und/oder entsprechende berufsbegleitende Fortbildungen abgeschlossen.
- Sie haben in den vergangenen 8 Jahren mindestens 4 Jahre Berufserfahrung im Bereich IT, davon mindestens 2 Jahre im Bereich Informationssicherheit.
- Wenn Ausbildung oder Fortbildung nicht auf Sie zutreffen, können Sie auch Folgendes nachweisen:
- Sie haben mindestens 6 Jahre Berufserfahrung im Bereich IT, davon mindestens 4 Jahre im Bereich Informationssicherheit.
- Sie haben eine zweiteilige Prüfung des BSI bestanden (60-minütiger Multiple-Choice-Test, 120-minütiger praktischer Test anhand eines Testsystems).
- Auditorin oder Auditor RESISCAN:
- Sie haben eine einschlägige Berufsausbildung (zum Beispiel Studium im Bereich IT oder Informationssicherheit) und/oder entsprechende berufsbegleitende Fortbildungen abgeschlossen.
- Sie haben in den vergangenen 5 Jahren mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich IT, davon mindestens 2 Jahre im Bereich Informationssicherheit.
- Wenn Ausbildung oder Fortbildung nicht auf Sie zutreffen, können Sie auch Folgendes nachweisen:
- Sie haben mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich IT, davon mindestens 3 Jahre im Bereich Informationssicherheit.
- Sie haben eine Zulassung als Auditorin oder Auditor bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle im Bereich ISO 27001 oder
- Sie sind bereits als Auditteamleitung zertifiziert.
- Sie haben innerhalb der vergangenen 3 Jahre mindestens 1 ISO 27001-Zertifizierungsaudit oder 1 Zertifizierungsaudit im Bereich BSI TR03138 durchgeführt.
- Sie haben eine schriftliche Prüfung des BSI bestanden (Multiple-Choice-Test). Wenn Sie bereits Zertifizierungsaudits im Bereich RESISCAN durchgeführt haben, kann das BSI auf den schriftlichen Test verzichten.
- Penetrationstesterin oder Penetrationstester:
- Sie haben fachspezifische, praktische Berufserfahrung im Bereich IT oder Informationssicherheit zu
- Systemadministration,
- Netzwerkprotokollen,
- Programmiersprachen,
- IT-Sicherheitsprodukten (zum Beispiel Firewalls, Intrusion-Detection-Systemen),
- Anwendungssystemen.
- Sie sind bei einem BSI-zertifizierten IT-Sicherheitsdienstleister im Geltungsbereich Penetrationstests angestellt.
- Im Rahmen eines Projekttags im BSI wurden Ihre praktische Fachkompetenz und Ihre persönlichen Voraussetzungen geprüft. Zum Beispiel
- Ihr Spezialwissen,
- die Handhabung von Tools und Schwachstellen-Scannern sowie
- die kreative Vorgehensweise bei der Durchführung von Penetrationstests.
- Sie haben fachspezifische, praktische Berufserfahrung im Bereich IT oder Informationssicherheit zu
- IT-Grundschutzberaterin oder -berater
- Sie haben sich bereits erfolgreich als IT-Grundschutzpraktikerin oder -praktiker qualifiziert (mindestens 3-tägige IT-Grundschutz-Basisschulung mit anschließender Prüfung bei einem Schulungsanbieter).
- Sie haben innerhalb der vergangenen 8 Jahre mindestens 5 Jahre fachspezifische, praktische Berufserfahrung im Bereich IT, davon mindestens 2 Jahre im Bereich Informationssicherheit.
- Sie haben mindestens 5 Jahre Erfahrung bei der Umsetzung von IT-Grundschutzanforderungen.
- Sie haben in den vergangenen 3 Jahren in leitender Rolle an Beratungsprojekten gearbeitet. Dabei
- war Umsetzung des IT-Grundschutzes wesentlicher Bestandteil und
- der Gesamtumfang der Leistung des Antragstellers betrug mindestens 40 Personentage.
- Ziele Ihrer Beratungsprojekte waren
- die vollständige Einführung eines Managementsystems für Informationssicherheit (ISMS) gemäß BSI-Standard 200-2 oder
- die Erstellung von IT-Sicherheitskonzepten, Notfallkonzepten oder
- Risikodokumentation nach IT-Grundschutz.
- Sie haben an einer Aufbauschulung zur IT-Grundschutzberaterin oder zum IT-Grundschutzberater bei einem Schulungsanbieter teilgenommen.
- Sie haben die Prüfung zur IT-Grundschutzberaterin oder zum IT-Grundschutzberater beim BSI bestanden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Antragstellung müssen erreichen:
- Auditteamleiterin oder -teamleiter:
- Zeugnis Ihres Ausbildungsabschlusses aus dem Bereich IT oder Informationssicherheit oder
- Zeugnis Ihres Ausbildungsabschlusses und Teilnahmebescheinigungen von Fortbildungen oder
- Zeugnis oder Bestätigung eines Dritten (zum Beispiel Ihres Arbeitgebers) über Ihre Berufserfahrung
- aus dem Zeugnis oder der Bestätigung muss Art und Umfang Ihrer durchgeführten Tätigkeiten hervorgehen (zum Beispiel durch eine kurze Tätigkeitsbeschreibung)
- Erlangte Zertifikate aus Ihren Zertifizierungsaudits oder
- vom Auftraggeber oder Arbeitgeber bestätigte Kurzberichte zu Ihrer Praxiserfahrung
- Aus den Kurzberichten müssen hervorgehen:
- die wesentlichen Ziele sowie der Gegenstand des Audits,
- die Audit-Vorgehensweise (Dokumentenprüfung, Vor-Ort-Prüfung, Auditbericht),
- die Rollenverteilung im Audit, insbesondere Ihre Position/Verantwortung,
- der Zeitraum und Umfang (Personentage) des Audits.
- Aus den Kurzberichten müssen hervorgehen:
- Bestätigung Ihrer Beschäftigung als Auditorin oder Auditor
- Nachweis über die DAkkS-Akkreditierung Ihres Arbeitgebers beziehungsweise der beauftragenden Zertifizierungsstelle (zum Beispiel Kopie der Akkreditierungsurkunde)
- Teilnahmebescheinigungen, Prüfungszeugnisse oder erlangte Zertifikate IT-Grundschutzschulung und Auditor-Ausbildung für ISO 27001
- Auditorin oder Auditor De-Mail:
- Unterlagen wie für die Zertifizierung als Auditteamleitung
- zusätzlich: gültiges Auditteamleitungs-Zertifikat
- IS-Revisorin oder IS-Revisor:
- Zeugnis Ihres Ausbildungsabschlusses und Teilnahmebescheinigungen von Fortbildungen oder
- Zeugnis Ihres Ausbildungsabschlusses aus dem Bereich IT beziehungsweise Informationssicherheit oder
- Zeugnis beziehungsweise unterschriebene Bestätigung eines Dritten (zum Beispiel Ihres Arbeitgebers) über Ihre Berufs- und Auditerfahrung
- aus Ihren Zeugnissen oder Nachweisen muss Art und Umfang Ihrer durchgeführten Tätigkeiten hervorgehen (zum Beispiel durch eine kurze Tätigkeitsbeschreibung)
- von Auftraggeberin oder Arbeitgeber bestätigte Kurzberichte zu Ihrer Auditerfahrung
- aus den Kurzberichten muss hervorgehen:
- die wesentlichen Ziele sowie der Gegenstand Ihrer Audits
- die Audit-Vorgehensweise
- die Rollenverteilung im Audit
- Ihre Position/Verantwortung im Audit
- der Zeitraum und Umfang (Personentage) des Audits
- aus den Kurzberichten muss hervorgehen:
- wenn vorhanden: gültiges Auditteamleitungs-Zertifikat
- Auditorin oder Auditor Secure CA Operation:
- Zeugnis Ihres Ausbildungsabschlusses aus dem Bereich IT beziehungsweise Informationssicherheit oder
- Zeugnis Ihres Ausbildungsabschlusses und Teilnahmebescheinigungen von Fortbildungen oder
- Zeugnis beziehungsweise unterschriebene Bestätigung eines Dritten (zum Beispiel Ihres Arbeitgebers) über Ihre Berufserfahrung im Bereich IT sowie im Bereich Informationssicherheit
- aus dem Zeugnis oder der Bestätigung muss Art und Umfang Ihrer durchgeführten Tätigkeiten hervorgehen (zum Beispiel durch eine kurze Tätigkeitsbeschreibung)
- Nachweis über die DAkkS-Akkreditierung Ihres Arbeitgebers oder Arbeitgeberin beziehungsweise der beauftragenden Zertifizierungsstelle (zum Beispiel Kopie der Akkreditierungsurkunde)
- Nachweis Ihrer Zulassung als Auditorin oder Auditor oder
- gültiges Auditteamleitungszertifikat
- Auditorin oder Auditor Smart Meter Gateway Administration:
- Zeugnis Ihres Ausbildungsabschlusses aus dem Bereich IT oder Informationssicherheit oder
- Zeugnis Ihres Ausbildungsabschlusses und Teilnahmebescheinigungen von Fortbildungen oder
- Zeugnis oder unterschriebene Bestätigung eines Dritten (zum Beispiel Ihres Arbeitgebers) über Ihre Berufserfahrung
- aus dem Zeugnis oder der Bestätigung muss Art und Umfang Ihrer durchgeführten Tätigkeiten hervorgehen (zum Beispiel durch eine kurze Tätigkeitsbeschreibung)
- Erlangte Zertifikate aus Ihren Zertifizierungsaudits oder
- vom Auftraggeber oder Arbeitgeber bestätigte Kurzberichte zu Ihrer Praxiserfahrung
- Aus den Kurzberichten müssen hervorgehen:
- die wesentlichen Ziele sowie der Gegenstand des Audits,
- die Audit-Vorgehensweise (Dokumentenprüfung, Vor-Ort-Prüfung, Auditbericht),
- die Rollenverteilung im Audit, insbesondere Ihre Position/Verantwortung,
- der Zeitraum und Umfang (Personentage) des Audits.
- Aus den Kurzberichten müssen hervorgehen:
- Bestätigung Ihrer Beschäftigung als Auditorin oder Auditor
- Nachweis über die DAkkS-Akkreditierung Ihres Arbeitgebers beziehungsweise der beauftragenden Zertifizierungsstelle (zum Beispiel Kopie der Akkreditierungsurkunde)
- Teilnahmebescheinigungen, Prüfungszeugnisse oder erlangte Zertifikate IT-Grundschutzschulung und Auditor-Ausbildung für ISO 27001
- Auditorin oder Auditor Sicherer E-Mail-Transport:
- Zeugnis Ihres Ausbildungsabschlusses aus dem Bereich IT oder Informationssicherheit oder
- Zeugnis Ihres Ausbildungsabschlusses und Teilnahmebescheinigungen von Fortbildungen
- Zeugnis oder Bestätigung eines Dritten (zum Beispiel Ihres Arbeitgebers) über Ihre Berufserfahrung mit Übersicht der durchgeführten Tätigkeiten
- Nachweis Ihrer Zulassung als Auditorin oder Auditor
- Auditorin oder Auditor RESISCAN:
- Zeugnis Ihres Ausbildungsabschlusses aus dem Bereich IT oder Informationssicherheit oder
- Zeugnis Ihres Ausbildungsabschlusses und Teilnahmebescheinigungen von Fortbildungen
- Zeugnis oder Bestätigung eines Dritten (zum Beispiel Ihres Arbeitgebers) über Ihre Berufserfahrung
- aus dem Zeugnis oder der Bestätigung muss Art und Umfang Ihrer durchgeführten Tätigkeiten hervorgehen (zum Beispiel durch eine kurze Tätigkeitsbeschreibung)
- Erlangte Zertifikate und vom Auftraggeber oder Arbeitgeber bestätigte Kurzberichte
- Nachweis über die DAkkS-Akkreditierung Ihres Arbeitgebers beziehungsweise der beauftragenden Zertifizierungsstelle (zum Beispiel Kopie der Akkreditierungsurkunde)
- Nachweis Ihrer Zulassung als Auditorin oder Auditor oder
- gültiges Auditteamleitungs-Zertifikat
- Penetrationstesterin oder Penetrationstester:
- Zeugnis oder Bestätigung eines Dritten (zum Beispiel Ihres Arbeitgebers) und/oder
- weitere Nachweise über Ihre Berufs-, Praxis- und Projekterfahrung sowie Ihre Spezialkenntnisse im Bereich Penetrationstests (zum Beispiel Schulungsnachweise)
- aus den Nachweisen muss hervorgehen:
- Art und Umfang Ihrer konkreten Erfahrungen (zum Beispiel durch eine kurze Tätigkeitsbeschreibung)
- Nachweise über Zertifizierung Ihres Arbeitgebers:
- BSI-Zertifikat des IT-Sicherheitsdienstleisters (in Kopie) oder
- Kopie des Antrags auf Zertifizierung als IT-Sicherheitsdienstleister
- IT-Grundschutzberaterin oder IT-Grundschutzberater:
- Lebenslauf (Ausbildungs-, Arbeits- und Projekthistorie)
- Zeugnis des letzten Bildungsabschlusses
- Zeugnis oder Bestätigung eines Dritten (zum Beispiel Ihres Arbeitgebers) über Ihre Berufserfahrung im Bereich IT, im Bereich Informationssicherheit und der Umsetzung von IT-Grundschutzanforderungen
- vom Auftraggeber oder Arbeitgeberin bestätigte Kurzberichte zu Ihrer Praxiserfahrung
- aus den Unterlagen muss hervorgehen:
- die wesentlichen Ziele Ihrer Beratungstätigkeit
- die Grundlagen der Beratungstätigkeit (zum Beispiel die jeweiligen BSI-Standards)
- die Rollenverteilung im Projekt, insbesondere Ihre Position und Verantwortung
- der Zeitraum und Umfang (Personentage) des Projektes
- aus den Unterlagen muss hervorgehen:
- Nachweis Ihrer bestandenen Prüfung als IT-Grundschutzpraktikerin oder IT-Grundschutzpraktiker (zum Beispiel Abschlusstest)
- Teilnahmebescheinigung an der Aufbauschulung zur IT-Grundschutzberaterin oder zum IT-Grundschutzberater
Hinweis:
Die aktuellen und rechtsverbindlichen Angaben zu den zu erbringenden Nachweisen entnehmen Sie bitte der Verfahrensbeschreibung und dem Programm auf der Website des BSI.
Rechtsgrundlage
- § 9 Absatz 2 Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz BSIG)
- Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich (BMIGebV)
- Verordnung über das Verfahren der Erteilung von Sicherheitszertifikaten und Anerkennungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Zertifizierungs- und -Anerkennungsverordnung - BSIZertV)
- Anlage 1 Teil A Abschnitt 1 Nummer 1 der Allgemeinen Gebührenverordnung (AGebV)