Leistungsbeschreibung


In akuten Notfällen kann Ihnen vor Reiseantritt von den Grenzbehörden (Bundespolizei) ein Reisedokument für den Notfall ausgestellt werden, sofern Sie die Staatsangehörigkeit Deutschlands oder eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen oder über einen gesicherten Aufenthaltsstatus verfügen.

Mit einem Reisedokument für den Notfall ( Reiseausweis als Passersatz oder Notreiseausweis), können Sie ausreisen und anschließend wieder nach Deutschland einreisen. Es gilt grundsätzlich nur für die Dauer der jeweiligen Reise, längstens jedoch für

  • drei Monate (Reiseausweis als Passersatz) beziehungsweise
  • einen Monat (Notreiseausweis).

Es ist daher kein vollwertiger Ersatz für den Reisepass. Zumindest an Wochentagen kann von den zuständigen Passbehörden auch kurzfristig ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

Andere Staaten sind nicht verpflichtet, das ein Reisedokument für den Notfall als vollwertiges Reisedokument zu akzeptieren. Fluggesellschaften können die Mitnahme mit einem Reisedokument für den Notfall auch verweigern.
Auf den Internetseiten der Bundespolizei finden Sie eine Liste der Staaten, die den Reiseausweis als Passersatz oder den Notreiseausweis uneingeschränkt oder in Verbindung mit einem zeitlich abgelaufenen Lichtbildausweis (zum Beispiel Reisepass oder Personalausweis) anerkennen. Beachten Sie jedoch, dass ausländische Grenzbehörden diese Praxis jederzeit kurzfristig ändern können.

Ein Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Reiseausweises als Passersatz oder Notreiseausweises besteht nicht.

Verfahrensablauf


Ein Reisedokument für den Notfall müssen Sie persönlich direkt bei der Grenzbehörde (beispielweise am Flughafen bei der Bundespolizei) beantragen.

  • Wenn Sie Ihr Reisedokument für den Notfall schneller erhalten möchten, können Sie Ihre Personal- und Reisedaten im Vorfeld elektronisch an die zuständige Grenzbehörde übermitteln. In der Regel nimmt diese dann Kontakt mit Ihnen auf.
  • Weitere Informationen zur Beantragung eines Reiseausweises als Passersatz erhalten Sie auch unter der 24-Stunden-Hotline der Bundespolizei unter 0800 6 888 000

Voraussetzungen


  • Die Identität und die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die Unionsbürgerschaft oder der gesicherte Aufenthaltsstatus der Reisenden oder des Reisenden müssen festgestellt werden können.
  • Es bestehen keine
    • Sicherheitsbedenken,
    • Ausreiseuntersagungsgründe oder
    • Passversagungsgründe.
  • und die Nichtanerkennung durch den Zielstaat ist nicht bekannt
  • Bei Minderjährigen muss das Einverständnis der gesetzlichen Vertreter vorliegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Nachweis der Identität und der Staatsangehörigkeit (in der Regel durch den abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis)
  • Bei Ausländern: Nachweis über den gesicherten Aufenthaltsstatus (Notreiseausweis)
  • In Ausnahmefällen können Sie Ihre Identität auch durch Kopien des abgelaufenen Reisepasses oder Personalausweises beziehungsweise durch Ihre Geburtsurkunde in Verbindung mit einem sonstigen amtlichen Dokument mit Lichtbild (zum Beispiel Führerschein) nachweisen.

Welche Gebühren fallen an?


  • Reiseausweis als Passersatz für Deutsche innerhalb der behördlichen Dienstzeit: EUR 8,00
  • Reiseausweis als Passersatz für Deutsche außerhalb der behördlichen Dienstzeit: EUR 16,00
  • Notreiseausweis für Ausländer: EUR 18,00

Bearbeitungsdauer


In der Regel rund 30 Minuten