Leistungsbeschreibung


Wenn die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, so hat grundsätzlich die Mutter – sofern sie nicht minderjährig ist – das alleinige Sorgerecht.

Eine nicht mit dem Kindesvater verheiratete Mutter kann das alleinige Sorgerecht durch ein sogenanntes Negativattest nachweisen. Dieses kann von der Kindesmutter kostenfrei über das für ihren Wohnort zuständige Jugendamt angefordert werden.

Das Negativattest bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen der Eltern des Kindes vorliegen. Für Elternteile, denen das alleinige Sorgerecht gerichtlich zugesprochen wurde, dient das Gerichtsurteil als Nachweis über die alleinige Sorge.

Die Auskunft aus dem Sorgerechtsregister benötigen Sie bei Regelungen, die Ihr Kind betreffen. Dieses können beispielsweise sein: Bankgeschäfte, Wohnsitzwechsel, Schulwechsel, medizinische Behandlungen , Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises.

Wichtiger Hinweis:

Da das Negativattest immer aktuell sein muss, sollte es nicht älter als drei Monate sein. Erfragen Sie die Dauer der Gültigkeit bitte vorab bei der abfordernden Stelle (z. B. Bank, Kindergarten).

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Personalausweis der Mutter
  • Geburtsurkunde des Kindes

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an

Rechtsgrundlage


§ 58a Absatz 1 des Sozialgesetzbuchs VIII (SGB VIII)

Kontaktpersonen

  • Fachgruppenleiter/in Frau Juliane Rickert
  • Teamleiter/in Frau Anne Handrich
  • Sachbearbeiter/in Frau Katja Fieber
  • Sachbearbeiter/in Frau Katja Morland
  • Sachbearbeiter/in Frau Lisa Krüger
  • Sachbearbeiter/in Frau Katrin Reinke
  • Sachbearbeiter/in Frau Claudia Schwambach