Leistungsbeschreibung


Das Marktstammdatenregister ist das Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt. Es wird MaStR abgekürzt. Im MaStR sind vor allem die Stammdaten zu Strom- und Gaserzeugungsanlagen zu registrieren. Außerdem sind die Stammdaten von Marktakteuren wie Anlagenbetreibern, Netzbetreibern und Energielieferanten zu registrieren. Das MaStR wird von der Bundesnetzagentur geführt.

Das MaStR erfasst als zentrales Register Daten zu sämtlichen Erzeugungsanlagen:

  • Alle neuen Anlagen und alle bestehenden Anlagen,
  • Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer und konventioneller Energie,
  • Anlagen zur Erzeugung von Strom und Gas

Wenn Sie beispielsweise mit einer Solaranlage privat Strom erzeugen, die mit dem Netz verbunden ist, müssen Sie diese im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen. Das gilt für alle Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke (BHKW), Batteriespeicher, KWK-Anlagen, Windenergieanlagen und Notstromaggregate. Alle laufenden Anlagen müssen unabhängig von dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme registriert werden – auch wenn Ihre Anlage bereits seit vielen Jahren läuft.

Für das Marktstammdatenregister besteht eine Meldepflicht. Wenn Sie Ihre Anlage nicht fristgerecht eintragen, droht  der Verlust Ihrer Vergütung nach dem EEG oder KWKG oder ein Bußgeld.

Die Registrierungspflicht gilt auch dann, wenn für den Strom aus der Anlage keine Förderung gewährt oder in Anspruch genommen wird.
Außerdem werden Daten zu bestimmten energiemarktrelevanten Verbrauchsanlagen registriert.

Rechtsgrundlage


Rechts­grund­lage für die Ein­füh­rung des Markt­stamm­da­ten­re­gis­ters sind §§ 111e und 111f EnWG. Die Aus­ge­stal­tung des Regis­ters ist in der Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter­ver­ord­nung (MaStRV) gere­gelt.