Leistungsbeschreibung

Alle Schweriner Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, müssen bis zum 31.Oktober angemeldet werden und sind am 01. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig.

Eine Anmeldung ist auch für Kinder notwendig, die in einer Schule in freier Trägerschaft eingeschult werden sollen.

Anzumelden sind auch die Kinder, die im letzten Jahr von der Schule zurückgestellt wurden bzw. für das kommende Schuljahr zurückgestellt oder vorzeitig eingeschult werden sollen.

Die zuständige Grundschule kann der Schweriner Schuleinzugsbereichssatzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen entnommen werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Hinweis: Alle erforderlichen Unterlagen müssen in digitaler Form im Onlineantrag hochgeladen werden

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis zur Identitätsfeststellung (Vorder- und Rückseite)
  • Ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht
  • Ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises des*der Erziehungsberechtigten, der*die nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann

Welche Fristen muss ich beachten?

Der konkrete Anmeldetermin wird durch den Schulträger öffentlich bekannt gemacht.

Bemerkungen

Ansprechpartner

  • Sachbearbeiter/in

    Herr Stefan Jobst
  • Sachbearbeiter/in

    Frau Silvia Schmidt