Leistungsbeschreibung


Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Sperrmüll aus privaten Haushalten ist in Mecklenburg-Vorpommern Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.

Regelungen zur Entsorgung von Sperrmüll sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.

Dazu gehören unter anderem Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (Straßensammlung, Sperrmüllcontainer, Wertstoffhöfe)

Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin

  • Zum Sperrmüll gehören nicht: keine Baustellenabfälle, Bauschutt, Gartenabfälle, Auto- und Motorradteile, Metallschrott, Fernseh- und Rundfunkgeräte, Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Öfen und Herde.
  • Geringe Mengen an Sperrmüll können auch an den von der Stadt öffentlich bekannt gegebenen Abgabestellen (Recyclinghöfe) abgegeben werden.
  • Die gebührenfreie Abfuhr von Sperrmüll in einer Menge von 5 cbm erfolgt außerhalb der Hausmüllentsorgung nach einem Bestellsystem, das jeder Benutzungsberechtigte einmal pro Jahr nutzen kann. 
  • Die Bestellung erfolgt über den beauftragten Dritten, die Schweriner Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgesellschaft mbH.
  • Wenn Sie die Abholung Ihres Sperrmülls beantragen möchten, wenden Sie sich bitte schriftlich an den Kundenservice der SAS GmbH oder nutzen Sie die Möglichkeit zur Online-Bestellung. Des Weiteren können Sie für die Anmeldung die Sperrmüllkarte verwenden. Diese erhalten Sie ebenfalls beim Kundenservice der SAS GmbH oder im Wertstoffhof in der Ludwigsluster Chaussee 72 sowie am Tresen im Foyer des Stadthauses der Landeshauptstadt Schwerin, Am Packhof 2-6. 
  • Für Altholz und Altautos gibt es eigene Regelungen zur getrennten Erfassung und Verwertung  (Altholz-VO, Altfahrzeug-VO).
  • Kontakt Kundenservice
     

An wen muss ich mich wenden?


Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin

Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) ist die Landeshauptstadt Schwerin vertreten durch den Eigenbetrieb Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen (SDS) - Abteilung Abfall und Straße. Der Eigenbetrieb SDS ist erreichbar unter 0385 / 633 1670

Welche Unterlagen werden benötigt?


Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. 

Welche Gebühren fallen an?


Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Sperrmüll durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin

Für die Leistung der Sperrmüllabfuhr werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?


Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin

Die Bestellung der Sperrmüllabfuhr wird innerhalb von 4 Wochen realisiert.

Rechtsgrundlage


Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Anträge / Formulare


Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin

Die Bestellung der Sperrmüllabfuhr kann über die Sperrmüllkarte, per Fax (0385 5770-111) oder mit dem Bestellformular über Internet unter www.sas-schwerin.de vorgenommen werden