Leistungsbeschreibung


Wertstoffe sind verwertbare Abfälle wie beispielsweise Papier, Kartonagen sowie Verpackungen aus Glas, Kunststoffen oder Metall.
Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die dualen Systeme zuständig.
Sonstige Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, werden regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreie Städte) entsorgt.
Sammlungen von Wertstoffen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

Für die Entsorgung sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme (Bring- und/ oder Holsysteme) eingerichtet:

  • Containersammlung (z.B. Iglus für Altglas oder Papier) und/oder auf den Wertstoffhöfen
  • Gelben Sack/ Gelbe Tonnen (für Leichtverpackungen)
  • ggf. mittels speziellen Wertstofftonnen
  • bei großen, nicht haushaltsüblichen Mengen über private Entsorgungsfirmen

Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin

  • im Bringsystem über Depot-Container (z.B. Iglus für Altglas; Papier, Leichtverpackungen, Alttextilien) und/oder auf dem Wertstoffhof
  • Die Depotcontainer und Wertstoffsäcke dürfen nur mit folgenden Wertstoffen gefüllt werden:
    - Altpapiercontainer (Farbe: blau): Zeitungen, Zeitschriften, gefaltete Kartons, Pappen und sonstige Druckerzeugnisse, die nicht verunreinigt sind;
    - Altglascontainer (Farbe: weiß, grün, braun) : Flaschen und andere Behälter aus Glas, getrennt nach Weiß-, Grün- und Braunglas;
    - Container bzw. Säcke für Leichtverpackungen (Farbe: gelb): Konservendosen, Getränkedosen, Metallverschlüsse, Alu-Schalen, Alu-Deckel, Alu-
       Folien; Tragetaschen, Beutel und Einwickelfolien, Flaschen, Becher und andere Verpackungen aus Kunststoff; Getränke- und Milchkartons und
       Vakuumverpackungen aus Verbundstoffen, soweit sie sauber und ohne Inhaltsstoffe sind;
    - Alttextilcontainer: Altkleidung, Wohnraumtextilien, Bettwäsche, Tischtücher u. ä.
  • Das Ablagern von Wertstoffen, Transportbehältnissen und Abfällen auf den Standplätzen der Depotcontainer ist verboten.
  • Zur Vermeidung von Lärmbelästigungen dürfen Depotcontainer für Altglas nur in der Zeit von 07.00 bis 19.00 Uhr benutzt werden.
     
  • im Holsystem über den Gelben Sack (für Dosen, Getränkekartons, Plastikbecher)
  • die „Gelbe Tonne Plus“
  • die Altpapiertonne

Die Abholung der Leichtverpackungen (Duales System) findet in der Regel alle zwei Wochen statt.

Der Systembeschreibung für das Duale System ist zu entnehmen, mit welchen Gefäßarten in den Stadtgebieten die Leichtverpackungen gesammelt werden. Grundsätzlich steht der sogenannte Gelbe Sack oder Behälter (gelber Deckel) mit einem Fassungsvermögen von 240l oder 1.100l zur Verfügung.

Die Behälter mit dem Volumen von 1.100l stehen als Erfassungssystem für Mehrfamilienhäuser zur Verfügung. Alle anderen Gebiete sind sogenannte Sacksammelgebiete. Ausschließlich im Bereich der Schweriner Altstadt stehen die 240l-Behälter zur Verfügung.

Die Gelben Säcke erhalten Sie bei unserem Kundenservice oder unserem Wertstoffhof in der Ludwigsluster Chaussee 72 sowie im Stadthaus der Landeshauptstadt Schwerin, Am Packhof 2-6.

Wenn Sie außerhalb der Innenstadt (Paulsstadt, Schelfstadt, Altstadt, Feldstadt) wohnen und anstatt der Sacksammlung den Komfort einer Gelben Tonne nutzen möchten, können wir Ihnen die sogenannte Gelbe Komforttonne zu einem Nutzungsentgelt von 7,14 €/Jahr anbieten.

An wen muss ich mich wenden?


Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Für die Sammlung und Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz sind weiterhin die dualen Systeme zuständig.

Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin

Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) ist

  • die Landeshauptstadt Schwerin vertreten durch den Eigenbetrieb Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen (SDS) - Abteilung Abfall und Straße.
  • Der Eigenbetrieb SDS ist erreichbar unter 0385 / 633 1670

Welche Unterlagen werden benötigt?


Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Welche Gebühren fallen an?


Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Wertstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.

Für Verpackungen greift die Produktverantwortung. Die Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz wird vom Verbraucher beim Kauf des Produktes bereits bezahlt.

Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin

  • Für Verpackungen greift die Produktverantwortung. Die Entsorgung wird vom Verbraucher beim Kauf des Produktes schon bezahlt.
  • In Schwerin kann in Einfamilienhausgebieten, in denen die kostenlose „Gelbe Sacksammlung“ angeboten wird, auch eine „Gelbe Tonne Plus“ genutzt werden.
  • Kosten pro Jahr 7 €. Weitere Informationen unter www.sas-schwerin.de

7,14 €/Jahr

Welche Fristen muss ich beachten?


Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Rechtsgrundlage


Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (VerpackG)

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin

  • Hausmüllentsorgungssatzung der Landeshauptstadt Schwerin

Anträge / Formulare


Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin