Leistungsbeschreibung


Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

An wen muss ich mich wenden?


Fahrerlaubnisbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte

Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.

Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Bei Namensänderung:

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
  • gegebenenfalls Meldebescheinigung,
  • bisheriger Führerschein (es ist Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörde, sich durch Einholung von Auskünften aus den Registern zu vergewissern, dass der Antragsteller im Besitz der Fahrerlaubnis ist.)
  • ein biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung,
  • bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde,
  • bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde.
  • Genaueres erfahren Sie bei der zuständigen Stelle
  • Ggf. Karteikartenabschrift (Bescheinigung aus dem örtlichen Führerscheinregister der ehemals ausstellenden Behörde über die persönlichen Fahrerlaubnisdaten)

Bei Diebstahl, Verlust, Unleserlichkeit:

  • aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
  • ggf. Abgabe einer Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Führerscheines
  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
  • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
  • ggf. Diebstahlsanzeige der Polizei
  • Ggf. Karteikartenabschrift (Bescheinigung aus dem örtlichen Führerscheinregister der ehemals ausstellenden Behörde über die persönlichen Fahrerlaubnisdaten)

Welche Gebühren fallen an?


  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin

Geb.-Nr.

 

126.2 Meldung an das ZFER (Zentrales Fahrerlaubnisregister) ohne Probe

145. Auskunft aus dem Fahreignungsregister

202.4 als Ersatz

          VNF/Direktversand

 1,00 EUR

 3,30 EUR

30,00 EUR

  5,00 EUR

Gesamt

39,30 EUR

 
Bei Verlust/Diebstahl ist neben dem Ersatz des Dokumentes unteranderem eine Eidesstattliche Versicherung notwendig.

Geb.-Nr.

 

Ersatz des Dokumentes (Gesamt)

256.1 Eidesstattliche Versicherung

39,30 EUR

30,70 EUR

Gesamt

70,00 EUR

Bei Vorlage einer Diebstahlsanzeige (muss erkennbar sein, dass der Führerschein gestohlen wurde) wird auf die eidesstattliche Versicherung verzichtet

(Gesamt: 39,30 EUR).

Ersatz allgemein

  • Namensänderung, unbrauchbar usw.

Geb.-Nr.

 

126.2 Meldung an das ZFER (Zentrales Fahrerlaubnisregister) ohne Probe

202.4 als Ersatz

          VNF/Direktversand

 1,00 EUR

30,00 EUR

  5,00 EUR

Gesamt

36,00 EUR

Welche Fristen muss ich beachten?


Es sind keine Fristen zu beachten.

Was sollte ich noch wissen?


Nicht vorgeschrieben ist die Ausstellung eines neuen Führerscheins bei Änderung des Namens. Gleichwohl wird in einem solchen Fall empfohlen, sich einen neuen Führerschein ausstellen zu lassen.

Wer den Verlust eines Führerscheins nicht unverzüglich anzeigt und ein Ersatzdokument beantragt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.

Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.

Kontaktpersonen

  • 115 Behördenrufnummer