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Liegenschaften - Ergebnisse der amlichen Bodenschätzung für Mecklenburg-Vorpommern einsehen


  • Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG)
  • Indikator für die Ertragsfähigkeit des Bodens (Acker oder Grünland)
  • Auszüge aus den Bodenschätzungskarten
  • Antrag notwendig
  • Kostenpflicht
  • Zuständig:
    • Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte

Leistungsbeschreibung

Neben den Informationen über die Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) weist das Liegenschaftskataster die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) für die Finanzbehörden nach. Auf der Grundlage der Bodenschätzungsergebnisse wird die Ertragsmesszahl berechnet. Sie ist ein Indikator für die Ertragsfähigkeit des Bodens (Acker oder Grünland).

Weiterhin können Auszüge aus den Bodenschätzungskarten beantragt werden.

Antragstellung (persönlich oder über Formular per E-Mail oder Post), Erstellen der Auszüge, Versand von Produkt und Gebührenbescheid

Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden (uVGB) der Landkreise und kreisfreien Städte.

Spezielle Hinweise

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.

Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.

zu erfragen bei den zuständigen Ansprechpartnern

Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen