Leistungsbeschreibung


Geburtenregister werden 110 Jahre im Standesamt, in dem die Person geboren wurde, aufbewahrt. Eheregister werden 80 Jahre im Eheschließungsstandesamt aufbewahrt und Sterberegister werden 30 Jahre im Standesamt des Sterbeortes aufbewahrt.

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen können die Personenstandsregister über das Stadtarchiv beantragt werden. Hier können Sie Kontakt mit dem Stadtarchiv aufnehmen: Urkunden - Historische Personenstandsurkunden beim Stadtarchiv Schwerin bestellen - Serviceportal Schwerin

Falls Sie auf der Suche zu Angaben über die Geburt, über die Eheschließung oder den Tod von Familienangehörigen sind oder weitere Familienangehörige ermitteln möchten, Ihnen aber keine genauen Daten vorliegen oder Sie nur unvollständige Angaben haben, können Sie eine Anfrage auf Ahnenforschung im Standesamt stellen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine entsprechende Personenstandsurkunde aus.

Die telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Voraussetzungen


Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

  • die Person, auf die sich das Register bezieht
  • der Ehegatte oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
  • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Welche Unterlagen werden benötigt?


Für die Beantragung einer Urkunde oder eines Registers benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass,
  • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters,
  • für andere Personen gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.

Welche Gebühren fallen an?


Für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde fallen Gebühren an. Auskunft über deren Höhe erteilt Ihnen das zuständige Standesamt .

  • Für die Ausstellung einer Urkunde fallen in der Landeshauptstadt Schwerin 15,- € Gebühren an.
  • Für jedes weitere Exemplar bei gleichzeitiger Bestellung fallen in der Landeshauptstadt Schwerin 7,50 € Gebühren an.
  • Falls Auskünfte aus einer Sammelakte erwünscht sind, 45,00 bis 210,00 €.

Sollte kein entsprechendes Register im Standesamt vorhanden sein und die Anfrage erfolglos bleiben, fallen ggf. trotzdem Suchgebühren an.