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Kraftfahrzeug - Online-Anhörung zu einer Verkehrsordnungswidrigkeit


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie per Anschreiben darüber informiert worden sind, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen, wird Ihnen dort auch mitgeteilt, dass Sie die Anhörung nutzen können.
Damit wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, sich zu der Beschuldigung zu äußern und zum Beispiel die Angaben der Behörde zu widerlegen. 
Es besteht keine Verpflichtung, die Anhörung zu nutzen.

Mit der Online-Anhörung haben Betroffene oder Zeugen in Verwarnungs- oder Bußgeldverfahren die Möglichkeit, sich über einen auf dem jeweiligen Schreiben aufgedruckten Zugangscode im Online-Portal anzumelden. Hier können beispielsweise Beweisfotos aufgerufen werden oder es besteht die Möglichkeit, sich zum Verfahren zu äußern. Die Antwort wird unmittelbar dem Verfahren zugeordnet und es entfallen Postwege und Portokosten.

Nur mit gültigen Zugangsdaten können die Informationen zum Vorgang aus der Datenbank aufgerufen werden. Ist die Gültigkeit abgelaufen, wird der Zugriff verweigert.

Für die Online Anhörung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Anhörungsbogen oder
  • Zeugenfragebogen oder
  • Verwarnungsgeldangebot
  • Die zuständige Behörde sendet Ihnen die Mitteilung zu, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen.
  • In dem Schreiben werden Sie darüber informiert, dass Sie sich zu dem Vorwurf äußern können.
  • Sie können Ihre Angaben schriftlich auf dem Anhörungsbogen oder online machen.
  • Wenn Sie die Angaben schriftlich machen möchten, füllen Sie die Felder auf dem Anhörungsbogen aus und senden ihn anschließend per Post an die zuständige Behörde.
  • Wenn Sie die Angaben online machen möchten, folgen Sie dem in dem Schreiben angegebenen Link und geben Sie dort den im Schreiben genannten Zugangscode ein. Anschließend füllen Sie die geforderten Felder aus und drücken auf den Button „Absenden“.
  • Nach Prüfung Ihrer Angaben informiert Sie die Behörde, ob der Vorwurf bestehen bleibt.

Ordnungsbehörde, die den Bescheid versandt hat

-    Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen

-    Anhörungsbogen
-    Alternativ: Anschreiben mit dem Aktenzeichen sowie dem Zugangscode, falls Sie die Anhörung online nutzen möchten

Für die Online Anhörung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Anhörungsbogen oder
  • Zeugenfragebogen oder
  • Verwarnungsgeldangebot

Es fallen keine Kosten an.

Es gibt keine Frist.

Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: nein

Bundesministerium der Justiz (BMJ)

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

24.05.2022