Mängel - Gehwegschaden melden
Mängel - Gehwegschaden melden
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
An wen muss ich mich wenden?
je nach Verwaltungsstruktur: (Tief-) Bauamt oder Verkehrsamt
Zuständige Stelle
die Kreis-, Stadt oder Gemeindeverwaltung (als Straßenbaulastträger)
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
wünschenswert: Lageplan
- wünschenswert: Lageplan; Foto; konkrete Ortsangabe (Adresse)
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung
-
1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung, in Abhängigkeit der Gefährlichkeit des Schadens
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtl. Lage
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern.