Mängel - Gehwegschaden melden
Mängel - Gehwegschaden melden
Reparatur von Straßenschäden
Leistungsbeschreibung
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
An wen muss ich mich wenden?
je nach Verwaltungsstruktur: (Tief-) Bauamt oder Verkehrsamt
Zuständige Stelle
die Kreis-, Stadt oder Gemeindeverwaltung (als Straßenbaulastträger)
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
wünschenswert: Lageplan
- wünschenswert: Lageplan; Foto; konkrete Ortsangabe (Adresse)
Bearbeitungsdauer
1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung
-
1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung, in Abhängigkeit der Gefährlichkeit des Schadens