Leistungsbeschreibung


Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.

Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

An wen muss ich mich wenden?


die Kreis-, Stadt oder Gemeindeverwaltung (als Straßenbaulastträger)

Welche Unterlagen werden benötigt?


keine
wünschenswert: Lageplan 

Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin

  • wünschenswert: Lageplan; Foto; konkrete Ortsangabe (Adresse)

Welche Gebühren fallen an?


keine

Welche Fristen muss ich beachten?


keine

Was sollte ich noch wissen?


möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtl. Lage