Mängel - Schäden an öffentlichen Einrichtungen melden
Mängel - Schäden an öffentlichen Einrichtungen melden
Textblöcke ein-/ausklappenWiederherstellung der Funktionstüchtigkeit
Leistungsbeschreibung
Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.
Stellen Sie in Ihrer Straße oder Ihrer näheren Umgebung eine solche defekte Straßenlaterne fest, können Sie unter Angabe der Standortbeschreibung dies melden. Dies trifft auch für Lichtzeichenanlagen, Parkscheinautomaten, Poller und Stadtmobiliar zu.
Sie können die Störung auch bequem online melden. Nutzen Sie hierfür unkompliziert Plattform Klarschiff Schwerin.
An wen muss ich mich wenden?
abhängig von der Organisationsstruktur
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Gemeinde-/Stadtverwaltung der jeweiligen Gemeinde/Stadt.
Voraussetzungen
tatsächlicher Schaden bzw. Funktionsuntüchtigkeit
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
wünschenswert: Lageplan, Skizze
Bearbeitungsdauer
1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung
Anträge / Formulare
nicht erforderlich
Bemerkungen
möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern