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Mängel - Schäden an öffentlichen Einrichtungen melden


Leistungsbeschreibung

Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.

Stellen Sie in Ihrer Straße oder Ihrer näheren Umgebung eine solche defekte Straßenlaterne fest, können Sie unter Angabe der Standortbeschreibung dies melden. Dies trifft auch für Lichtzeichenanlagen, Parkscheinautomaten, Poller und Stadtmobiliar zu.

Spezielle Hinweise

Sie können die Störung auch bequem online melden. Nutzen Sie hierfür unkompliziert Plattform Klarschiff Schwerin.

Wenden Sie sich an die Gemeinde-/Stadtverwaltung der jeweiligen Gemeinde/Stadt.

keine
wünschenswert: Lageplan, Skizze

keine

keine

1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung

nicht erforderlich

möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern

29.10.2013