Leistungsbeschreibung


Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.

Stellen Sie in Ihrer Straße oder Ihrer näheren Umgebung eine solche defekte Straßenlaterne fest, können Sie unter Angabe der Standortbeschreibung dies melden. Dies trifft auch für Lichtzeichenanlagen, Parkscheinautomaten, Poller und Stadtmobiliar zu.

Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin

Sie können die Störung auch bequem online melden. Nutzen Sie hierfür unkompliziert Plattform Klarschiff Schwerin.

An wen muss ich mich wenden?


Wenden Sie sich an die Gemeinde-/Stadtverwaltung der jeweiligen Gemeinde/Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?


keine
wünschenswert: Lageplan, Skizze

Welche Gebühren fallen an?


keine

Welche Fristen muss ich beachten?


keine

Anträge / Formulare


nicht erforderlich

Was sollte ich noch wissen?


möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage