Mängel - Schaden oder Störung an Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtung melden
Mängel - Schaden oder Störung an Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtung melden
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Sie können Schäden an Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Verfahrensablauf
Schadensaufnahme und Weiterleitung an zuständigen Bereich
An wen muss ich mich wenden?
abhängig von der Organisationsstruktur
- Klarschiff Schwerin - Bürgerbeteiligung
- SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
Sachgebiet Straßenunterhaltung
Tel. +49 385 644-3550
E-Mail: info@sds-schwerin.de
Zuständige Stelle
Straßenbauamt, Landrat, Oberbürgermeister oder Bürgermeister als zuständige Straßenbaubehörde
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SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
Sachgebiet Straßenunterhaltung
Tel. +49 385 644-3550
E-Mail: info@sds-schwerin.de
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Für kurze Anfragen oder Mitteilungen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular
Voraussetzungen
tatsächlicher Schaden
Welche Unterlagen werden benötigt?
Lageplan und Skizze
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Lageplan und Skizze, Foto; konkrete Ortsangabe (Adresse)
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
1 bis 10 Tage, abhängig vom Schadensbild
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1 bis 10 Tage, abhängig vom Schadensbild und in Abhängigkeit der Gefährlichkeit des Schadens
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
nicht erforderlich
Was sollte ich noch wissen?
möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern