Mängel - Schaden oder Störung an Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtung melden
Mängel - Schaden oder Störung an Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtung melden
Textblöcke ein-/ausklappenReparatur von Verkehrszeichen
Leistungsbeschreibung
Sie können Schäden an Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Verfahrensablauf
Schadensaufnahme und Weiterleitung an zuständigen Bereich
An wen muss ich mich wenden?
abhängig von der Organisationsstruktur
- Klarschiff Schwerin - Bürgerbeteiligung
- SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
Sachgebiet Straßenunterhaltung
Tel. +49 385 644-3550
E-Mail: info@sds-schwerin.de
Zuständige Stelle
Straßenbauamt, Landrat, Oberbürgermeister oder Bürgermeister als zuständige Straßenbaubehörde
SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
Sachgebiet Straßenunterhaltung
Tel. +49 385 644-3550
E-Mail: info@sds-schwerin.de
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Voraussetzungen
tatsächlicher Schaden
Welche Unterlagen werden benötigt?
Lageplan und Skizze
Lageplan und Skizze, Foto; konkrete Ortsangabe (Adresse)
Bearbeitungsdauer
1 bis 10 Tage, abhängig vom Schadensbild
-
1 bis 10 Tage, abhängig vom Schadensbild und in Abhängigkeit der Gefährlichkeit des Schadens
Anträge / Formulare
nicht erforderlich
Bemerkungen
möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern