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Mängel - Schaden oder Störung an Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtung melden


Leistungsbeschreibung

Sie können Schäden an Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

Schadensaufnahme und Weiterleitung an zuständigen Bereich

abhängig von der Organisationsstruktur

Spezielle Hinweise

Straßenbauamt, Landrat, Oberbürgermeister oder Bürgermeister als zuständige Straßenbaubehörde

Spezielle Hinweise
  • SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
    Sachgebiet Straßenunterhaltung

    Tel. +49 385 644-3550
    E-Mail: info@sds-schwerin.de
     

  • Für kurze Anfragen oder Mitteilungen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular

 

tatsächlicher Schaden

Lageplan und Skizze

Spezielle Hinweise
  • Lageplan und Skizze, Foto; konkrete Ortsangabe (Adresse)

keine

keine

1 bis 10 Tage, abhängig vom Schadensbild

Spezielle Hinweise
  • 1 bis 10 Tage, abhängig vom Schadensbild und in Abhängigkeit der Gefährlichkeit des Schadens

nicht erforderlich

möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern

29.10.2013