Leistungsbeschreibung


Sie können Schäden an Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

An wen muss ich mich wenden?


Straßenbauamt, Landrat, Oberbürgermeister oder Bürgermeister als zuständige Straßenbaubehörde

Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin

  • SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
    Sachgebiet Straßenunterhaltung

    Tel. +49 385 644-3550
    E-Mail: info@sds-schwerin.de
     

  • Für kurze Anfragen oder Mitteilungen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular

 

Welche Unterlagen werden benötigt?


Lageplan und Skizze

Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin

  • Lageplan und Skizze, Foto; konkrete Ortsangabe (Adresse)

Welche Gebühren fallen an?


keine

Welche Fristen muss ich beachten?


keine

Anträge / Formulare


nicht erforderlich

Was sollte ich noch wissen?


möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage