Mängel - Schaden oder Störung an Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtung melden
Leistungsbeschreibung
Sie können Schäden an Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
An wen muss ich mich wenden?
Straßenbauamt, Landrat, Oberbürgermeister oder Bürgermeister als zuständige Straßenbaubehörde
Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin
-
SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
Sachgebiet Straßenunterhaltung
Tel. +49 385 644-3550
E-Mail: info@sds-schwerin.de
-
Für kurze Anfragen oder Mitteilungen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular
Welche Unterlagen werden benötigt?
Lageplan und Skizze
Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin
-
Lageplan und Skizze, Foto; konkrete Ortsangabe (Adresse)
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Anträge / Formulare
nicht erforderlich
Was sollte ich noch wissen?
möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage