Mängel - Schaden oder Störung an Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtung melden
Mängel - Schaden oder Störung an Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtung melden
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen regeln den Verkehr auf öffentlichen Straßen
- Verkehrszeichen sind zum Beispiel:
- Verkehrsschilder
- Straßenmarkierungen
- Ampeln
- Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:
- rot-weiß gestreifte Schranken
- Sperrpfosten und Absperrgeländer
- Parkscheinautomaten
- defekte oder nicht ordnungsgemäß errichtete Verkehrsschilder oder Ampeln können Gefahr im Straßenverkehr sein
- Mängel können von Bürgerinnen und Bürgern gemeldet werden
- Mängel und Störungen können zum Beispiel betreffen:
- Ampeln
- Verkehrsschilder
- Beleuchtung von Fußgängerüberwegen
- Schranken
- notwendig ist Beschreibung der Beschädigung und Ortsangabe
- auch Dokumentation mit Foto möglich
- Meldung über eine Beschädigung oder einen Defekt an die Straßenbauverwaltung
Leistungsbeschreibung
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen geregelt.
Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:
- Verkehrsschilder
- Straßenmarkierungen
- Ampeln
Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:
- rot-weiß gestreifte Schranken
- Sperrpfosten und Absperrgeländer
- Parkscheinautomaten
Defekte oder nicht ordnungsgemäß errichtete Verkehrsschilder oder Ampeln können zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden. Wenn Ihnen eine Störung oder Beschädigung auffällt, können Sie diese an die Straßenbauverwaltung melden.
Das kann zum Beispiel betreffen:
- Ampeln
- Ausfall
- Taktung fehlerhaft
- einzelne Lichter defekt
- Ruftaste defekt
- Signalton für blinde und sehbehinderte Menschen defekt
- Ampelmast verdreht oder schief
- Verkehrsschilder
- Verkehrsschild zerstört, verschmutzt oder beklebt
- Verkehrsschild mit verfassungsfeindlichen Symbolen
- Verkehrsschild ausgeblichen
- Mast verdreht oder schief
- Verkehrsschild zugewachsen
- defekte Beleuchtung von Fußgängerüberwegen
Sie beschreiben die Beschädigung und machen eine genaue Ortsangabe. Im Idealfall dokumentieren Sie den Schaden mit einem Foto. Dabei müssen Sie darauf achten, dass Sie die Rechte an dem Foto besitzen und keine Personen oder Nummernschilder erkennbar sind.
An wen muss ich mich wenden?
- Klarschiff Schwerin - Bürgerbeteiligung
- SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
Sachgebiet Straßenunterhaltung
Tel. +49 385 644-3550
E-Mail: info@sds-schwerin.de
Zuständige Stelle
Landräte, Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte sowie die Bürgermeister von Güstrow, Neustrelitz, Parchim und Waren als zuständige Straßenverkehrsbehörde
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SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
Sachgebiet Straßenunterhaltung
Tel. +49 385 644-3550
E-Mail: info@sds-schwerin.de
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Welche Unterlagen werden benötigt?
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Lageplan und Skizze, Foto; konkrete Ortsangabe (Adresse)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
1 bis 10 Tage, abhängig vom Schadensbild
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1 bis 10 Tage, abhängig vom Schadensbild und in Abhängigkeit der Gefährlichkeit des Schadens