Gewerbe - Anmeldung zur Prüfung für die beschleunigte Grundqualifikation von Berufskraftfahrern
Gewerbe - Anmeldung zur Prüfung für die beschleunigte Grundqualifikation von Berufskraftfahrern
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wenn Sie beruflich Güter oder Personen auf der Straße befördern möchten, müssen Sie zusätzlich zur Fahrerlaubnis eine sogenannte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer nachweisen.
Dies gilt für Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraft- und Werkverkehr oder von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr, soweit für das Führen des Fahrzeugs/der Fahrzeugkombination eine C- oder D-Klassen-Fahrerlaubnis erforderlich ist.
Bei der Grundqualifikation unterscheidet man zwischen der einfachen und der beschleunigten Grundqualifikation.
Die beschleunigte Grundqualifikation erwerben Sie durch die Teilnahme an einer Schulung bei einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte sowie der erfolgreichen Ablegung einer theoretischen Prüfung bei der IHK. Die Teilnahme am Unterricht ist hier verpflichtend. Bei der theoretischen Prüfung sind wiederum Erleichterungen für Inhaber von Fachkundenachweisen nach den Berufszugangsverordnungen vorgesehen. Haben Sie Ihre Fahrerlaubnis bereits vor dem 10.09.2008 (Bus) oder dem 10.09.2009 (LKW) erworben, müssen Sie keine Grundqualifikation nachweisen ("Besitzstand"). Eine Fahrerlaubnis müssen Sie für die beschleunigte Grundqualifikation nicht vorliegen.
Die Art der Prüfung unterscheidet sich je nach Vorliegen von Voraussetzungen: Die Prüfung "Umsteiger” können Sie dann ablegen, wenn Sie bereits die Regelprüfung für die Verkehrsart erfolgreich abgelegt haben, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist. So wird bei der Schulung beschleunigte Grundqualifikation "Umsteiger" nur noch auf die Besonderheiten der Verkehrsart eingegangen. Beispielsweise wird dem zukünftigen Busfahrer das Wissen vermittelt, wie er sich in Bezug auf die Fahrgäste zu verhalten hat, da dies nicht Bestandteil seiner ersten Grundqualifikation Güterverkehr war.
Dies gilt auch für Fahrer, die die Fahrerlaubnis für die andere Verkehrsart vor dem jeweiligen Stichtag (Besitzstand) erworben haben.
Quereinsteigerprüfung „Beschleunigte Grundqualifikation“
Die Prüfung "Quereinsteiger” können Sie dann ablegen, wenn Sie einen gültigen Nachweis über eine Fachkundeprüfung für die Verkehrsart besitzen, für die die Prüfung abgelegt werden soll.
Da in der Fachkundeprüfung nicht sämtliche Kenntnisse geprüft werden über die ein Fahrer verfügen muss, müssen Sie auch als Inhaber einer Fachkundebescheinigung die Grundqualifikation erwerben.
Verfahrensablauf
Für die Prüfung beschleunigte Grundqualifikation besuchen Sie eine Schulung und melden sich bei der örtlich zuständigen IHK zur Prüfung an.
Die erfolgreich abgelegte IHK-Prüfung wird nicht durch eine Bescheinigung in Papierform, sondern durch einen entsprechenden Eintrag ins BQR dokumentiert.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erklärung zur Kostenübernahme
Welche Gebühren fallen an?
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK.
Bearbeitungsdauer
In der Regel erhalten Sie etwa 2 Wochen nach Ablegen der Prüfung Ihren Bescheid über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.
Rechtsgrundlage
§ 2 Absatz 2 BKrFQG
§ 2 Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV)
Rechtsbehelf
Genaueres entnehmen Sie bitte dem Bescheid.
Was sollte ich noch wissen?
Der gesamte Fragenfundus für die Prüfung zum Erwerb der beschleunigten Berufskraftfahrerqualifikation ist auf der DIHK-Website veröffentlicht:
Hinweise / Besonderheiten
Fahrten zu bestimmten Zwecken, sind von der Verpflichtung ausgenommen.