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Gewerbe - Anmeldung zur Prüfung für die Grundqualifikation von Berufskraftfahrern


Leistungsbeschreibung

Wer anstelle in der klassischen dreijährigen Berufsausbildung zum "Berufskraftfahrer", zur "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder einer vergleichbaren Berufsausbildung (in Mecklenburg-Vorpommern: Straßenwärter) die gleiche Grundqualifizierung erwerben will, kann sich bei der für ihn zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) zu einer umfassenden theoretischen und praktischen Grundqualifizierungsprüfung anmelden.

Fahrer, die Beförderungen im Güter- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen wollen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist, unterliegen der Pflicht zu einer Grundqualifikation, um die allgemeinen beruflichen Fähigkeiten des Fahrers durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse sowie die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern, und der Pflicht zur Weiterbildung.

Prüfungen zum Erwerb der Grundqualifikation sind

  1. "Grundqualifikation Regelprüfung"
  2. "Grundqualifikation Quereinsteiger" (Prüfung "Grundqualifikation Regelprüfung" - reduziert um die theoretischen Teile, die bereits Gegenstand der Fachkundeprüfung waren)
  3. "Grundqualifikation Umsteiger" (Prüfung "Grundqualifikation Regelprüfung" - reduziert um die theoretischen und praktischen Teile, die bereits Gegenstand der zuvor nachgewiesenen Qualifikation waren)

Die theoretische Prüfung besteht aus Multiple-Choice-Fragen und Fragen mit direkter Antwort (zum Beispiel Freitext, Lückentext oder Rechnungen, Auswertung von Grafiken und Piktogrammen) und der Erörterung von Praxissituationen. Die praktische Prüfung besteht aus einer Fahrprüfung, einem praktischen Prüfungsteil und der Bewältigung von kritischen Fahrsituationen. Der Prüfungsteilnehmer hat während der Fahrt zu zeigen, dass er in der Lage ist, das Fahrzeug energie- und umweltschonend, kostenbewusst und Material schonend zu bewegen. Für die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE ist zudem auf fahrgastfreundliche, das heißt, es ist auf eine der Sicherheit und dem Komfort der Fahrgäste genügende Fahrweise zu achten.

Die IHK setzt Ort und Zeitpunkt der Prüfung sowie die einzuhaltende Anmeldefrist fest. Der Prüfungsbewerber meldet sich schriftlich unter Angabe der Daten zur Person und der Prüfungsart [„Grundqualifikation Regelprüfung“, „Grundqualifikation Quereinsteiger“ und „Grundqualifikation Umsteiger“], auf einem Formular der IHK an. Die schriftliche Anmeldung kann auch in elektronischer Form erfolgen. Der Anmeldung sind Nachweise (Kopien) über das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen beizufügen. Unter Berücksichtigung der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen lädt die IHK die Prüfungsbewerber vor dem jeweiligen Prüfungstermin schriftlich zur Prüfung ein. Die schriftliche Einladung kann auch in elektronischer Form erfolgen. Spätestens bei Beginn der Prüfung hat der Prüfungsbewerber nachzuweisen, dass er die auf Grund der Gebührenordnung der IHK festgesetzte Prüfungsgebühr entrichtet hat.
Die nicht öffentlichen Prüfungen werden in Deutsch abgenommen. Vor Beginn der Prüfung wird die Identität der Teilnehmer festgestellt. Nach Bekanntgabe der Prüfer werden die Teilnehmer befragt, ob sie Befangenheitsanträge stellen.

Die Dauer der Prüfung für die Grundqualifikation beträgt:

Prüfungsart

Prüfungsdauer in Minuten - Theorie

Prüfungsdauer in Minuten – praktische Prüfung

Fahrprüfung

praktischer Prüfungsteil

Bewältigung kritischer Fahrsituationen

Regelprüfung

240

120

30

60

Quereinsteiger

170

120

30

60

Umsteiger

110

60

30

30


Während der gesamten Prüfung fertigt der Prüfer ein Prüfprotokoll an. Für die Teilaufgabe Bewältigung von kritischen Fahrsituationen können die Kraftfahrzeuge durch den Einsatz eines leistungsfähigen Simulators der den vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr vorgegebenen technischen Anforderungen entspricht, ersetzt werden. Die Entscheidung darüber trifft die IHK.

Gegenstände der theoretischen Prüfung für den Güterkraftverkehr und den Personenverkehr sind Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln, Kenntnisse und Anwendung der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und der Vorschriften für den Kraftverkehr sowie in den Bereichen Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung und Logistik.
Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung der IHK über das Bestehen der Prüfung. Bei nicht bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer einen schriftlichen Bescheid der IHK über das Nichtbestehen der Prüfung. Der Bescheid ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen.

Um die praktischen Prüfungen bei den Prüfungsarten "Grundqualifikation Regelprüfung", "Grundqualifikation Quereinsteiger" und "Grundqualifikation Umsteiger" ablegen zu können, muss der Teilnehmer folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Er hat das jeweils erforderliche Mindestalter erreicht. Für Fahrten im Güterkraftverkehr, bei denen die Führerscheinklasse C1, CE1, C oder CE erforderlich ist, gilt ein Mindestalter von 18 Jahren. Für Fahrten im Personenverkehr, bei denen die Führerscheinklasse D1, D1E, D oder DE erforderlich ist, gilt ein Mindestalter von 21 Jahren.
  • Er stellt einen Fahrlehrer, der im Besitz einer gültigen Fahrlehrererlaubnis gemäß Fahrlehrergesetz in der jeweiligen Fassung, für die Fahrerlaubnisklassen CE für den Güterkraftverkehr beziehungsweise DE für den Personenverkehr ist. Auf Antrag des Teilnehmers kann die IHK einen Fahrlehrer, der die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, vermitteln, und er stellt für die Abnahme der praktischen Prüfung ein geeignetes Prüfungsfahrzeug. Geeignet ist ein Prüfungsfahrzeug, wenn es in seinen Abmessungen und Gewichten der höchsten vom Teilnehmer beantragten Fahrerlaubnisklasse entspricht. Die Fahrzeuge müssen den Anforderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) entsprechen. So müssen Prüfungsfahrzeuge der Klassen C, C1, D und D1 mit akustisch oder optisch kontrollierbaren Einrichtungen zur Betätigung der Pedale (Doppelbedienungseinrichtungen) ausgerüstet sein. Bei teilbeladenem oder beladenem Prüfungsfahrzeug ist die Ladung sachgerecht zu verstauen und zu sichern. Sollte der Teilnehmer kein geeignetes Prüfungsfahrzeug stellen können, kann die IHK auf Antrag des Teilnehmers ein geeignetes Prüfungsfahrzeug vermitteln.

Zur Prüfungsart "Grundqualifikation Quereinsteiger" wird ein Teilnehmer zugelassen, wenn er den entsprechenden Nachweis der fachlichen Eignung

  • für den Straßenpersonenverkehr oder
  • für den Güterkraftverkehr

vorlegt.

Zur Prüfungsart "Grundqualifikation Umsteiger" wird ein Teilnehmer zugelassen, wenn er

  • einen Nachweis über eine "Grundqualifikation Regelprüfung"/"beschleunigte Grundqualifikation Regelprüfung" vorlegt, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist oder
  • einen gültigen Führerschein mit einem gültigen Eintrag der Schlüsselzahl 95 nach Anlage 9 der Fahrerlaubnis-Verordnung für die Fahrerlaubnisklasse vorlegt, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist oder
  • einen gültigen Führerschein mit einer Fahrerlaubnisklasse vorlegt, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist (C1, C1E, C, CE [vor dem 10.09.2009 erworben] bzw. (D1, D1E, D, DE [vor dem 10.09.2008 erworben]) oder
  • einen gültigen Fahrerqualifizierungsnachweis vorlegt, der nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist (C1, C1E, C, CE [vor dem 10.09.2009 erworben] bzw. (D1, D1E, D, DE [vor dem 10.09.2008 erworben]) oder
  • eine gültige Fahrerbescheinigung vorlegt bzw. wenn die obigen Qualifikationen im Berufskraftfahrerqualifikationsregister auf den Prüfungsteilnehmer gespeichert sind.

Sofern es im Einladungsschreiben der IHK als erforderlich angesehen wurde, können als Hilfsmittel zugelassen werden: Schreibmaterial, netzunabhängiger, nicht programmierbarer Taschenrechner, Schreibunterlage, Lineal, Meterstab, Maßband (auch elektronisch).

Es fallen Prüfungsgebühren an, deren Höhe je nach zuständiger IHK unterschiedlich ausfallen. Sie können bei der jeweils zuständigen IHK nachgefragt werden.

Bei Bedarf ist die zuständige IHK gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal im Vierteljahr einen Prüfungstermin anzusetzen. Mit Zustimmung des Prüfungsteilnehmers ist ein Verweis an eine andere IHK möglich. Die IHK-Prüfung Grundqualifikation besteht aus einer 240 Minuten dauernden theoretischen schriftlichen Prüfung und einer 210 Minuten dauernden praktischen Prüfung.

Teilnehmer, deren Identität nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, dürfen an der Prüfung nicht teilnehmen. Über Anträge der Teilnehmer zur Ablehnung eines Prüfers wegen Besorgnis der Befangenheit entscheidet die IHK. Die schriftlichen Prüfungen können entweder auf Papier oder in elektronischer Form durchgeführt werden. Die IHK bestimmt das Verfahren. Für die Bewältigung von kritischen Fahrsituationen können die Kraftfahrzeuge durch den Einsatz eines leistungsfähigen Simulators ersetzt werden. Die Entscheidung darüber trifft die IHK.

Die Gesamtprüfung oder die theoretische Prüfung oder die praktische Prüfung dürfen wiederholt werden.

Der Prüfungsteilnehmer ist während der Prüfungsfahrt der Fahrzeugführer im Sinne der StVO. Greift der an der Prüfung teilnehmende Fahrlehrer durch Betätigung der Doppelbedienungseinrichtungen des Fahrzeugs in den Prüfungsablauf ein, gilt die Prüfungsfahrt als vorzeitig beendet und wird mit null Punkten bewertet.