Gewerbe - Sachkenntnisprüfung zum Verkauf freiverkäuflicher Arzneimittel ablegen
Leistungsbeschreibung
Der Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken darf gemäß § 50 des Arzneimittelgesetzes (AMG) nur betrieben werden, wenn der Unternehmer/ die Unternehmerin oder eine beauftragte Person die erforderliche Sachkenntnis besitzt. Bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstellen muss für jede Betriebsstelle eine sachkundige Person anwesend sein. Die Industrie- und Handelskammern sind hier gemäß § 9 der Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln in Verbindung mit § 1 der Arzneimittel-Aufgabenübertragungsverordnung die prüfende Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Industrie- und Handelskammern (IHK) in Meckelnburg-Vorpommern
Welche Gebühren fallen an?
IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern: Prüfungsgebühr 65,00 Euro
IHK zu Rostock: Prüfungsgebühr 110,00 Euro
IHK zu Schwerin: Prüfungsgebühr 85,00 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Anmeldefrist: mindestens 4 Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin
Hinweis: Die Sachkenntnisprüfung wird nur bei ausreichender Teilnehmerzahl durchgeführt.