Leistungsbeschreibung


Öffentlich bestellte Sachverständige zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus. Sie unterliegen der Aufsicht durch die zuständige Handwerkskammer (HWK).

Öffentlich bestellte Sachverständige sind alle Personen, die von einer öffentlich-rechtlichen Institution bestellt und vereidigt wurden. Nach der Handwerksordnung (HwO) ist es Aufgabe der Handwerkskammer, Sachverständige zur Erstattung von Gutachten zu Leistungen und Tätigkeiten des Handwerks und deren Wert nach §§ 36 und 36a der Gewerbeordnung zu bestellen und zu vereidigen.

Die Grundlagen und Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung und Vereidigung ergeben sich im Einzelnen aus den von den Handwerkskammern erlassenen Sachverständigenordnungen (SVO). Die SVO bestimmt das Auswahl- und Bestellungsverfahren, nach dem die Handwerkskammern die öffentliche Bestellung durchführen, normiert die Rechte und Pflichten der Sachverständigen und regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Sachverständigen und Handwerkskammer.

An wen muss ich mich wenden?


Zuständig ist die jeweilige Handwerkskammer.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Sie müssen in der Regel folgende Unterlagen vorlegen:

  • Bestätigung, dass ein Führungszeugnis "zur Vorlage bei einer Behörde" beantragt wird/wurde
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt und Krankenkasse
  • Antrag auf Vereidigung und öffentliche Bestellung incl. Versicherung, dass keine Doppelvereidigung vorliegt
  • Versicherung, dass geordnete wirtschaftliche Verhältnisse bestehen und kein Gewerbeuntersagungsverfahren eingeleitet ist
  • Lebenslauf, Ausbildungs- und Qualifikationsnachweise
  • Lichtbild
  • Unternehmensbeschreibung
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister/Eintragung in die Handwerksrolle
  • beziehungsweise Nachweis der Betriebsleiterfunktion in einem bei der HWK eingetragenen Unternehmen

Mitzubringen sind ebenfalls:

  • Unterlagen für den Sachkundenachweis, z. B. Meisterbrief
  • gegebenenfalls Nachweise von erfolgten Schulungen.

Welche Fristen muss ich beachten?


keine

Anträge / Formulare


Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Was sollte ich noch wissen?


Persönliches Erscheinen ist erforderlich, um sich hinsichtlich der Erfüllung der Bestellungsvoraussetzungen ein persönliches Bild von dem/der Bewerber/in zu machen.