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Gewerbe - Öffenliche Bestellung und Vereidigung besonders sachkundiger Versteigerer


Öffentliche Bestellung von besonders sachkundigen Versteigerern nach § 34 b Absatz 5 Gewerbeordnung

Leistungsbeschreibung

Auf Antrag sind besonders sachkundige Versteigerer/Versteigerinnen mit Ausnahme juristischer Personen von der zuständigen Behörde allgemein öffentlich zu bestellen; dies gilt entsprechend für Angestellte von Versteigerern. Die Bestellung kann für bestimmte Arten von Versteigerungen erfolgen, sofern für diese ein Bedarf an Versteigerungsleistungen besteht. Die nach Satz 1 öffentlich bestellten Personen sind darauf zu vereidigen, dass sie ihre Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und unparteiisch erfüllen werden.

Industrie- und Handelskammern Mecklenburg-Vorpommern

Besitz einer fachlichen und persönlichen Eignung

  • Antrag
  • Ausführlicher Lebenslauf
  • Beglaubigte Abschriften aller relevanten Zeugnisse
  • Auszug aus dem Bundeszentralregister
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Haftpflichtversicherung

Die Kosten richten sich nach den Gebührensatzungen der Industrie- und Handelskammern M-V

Anzeigefrist / Anmeldefrist oder Ähnliches: $model.fristDauer.dauer $model.fristDauer.einheit.code

Die Bearbeitungsdauer wird durch möglicherweise einzuholende gutachtliche Stellungnahmen zum Antrag beeinflusst.

Formulare sind bei der Industrie- und Handelskammer und online über den Antragsassistenten erhältlich.

Die öffentliche Bestellung zum besonders sachkundigen Versteigerer erfolgt befristet und ist gegebenenfalls zu verlängern.