Gewerbe - Öffenliche Bestellung und Vereidigung besonders sachkundiger Versteigerer
Gewerbe - Öffenliche Bestellung und Vereidigung besonders sachkundiger Versteigerer
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Auf Antrag sind besonders sachkundige Versteigerer/Versteigerinnen mit Ausnahme juristischer Personen von der zuständigen Behörde allgemein öffentlich zu bestellen; dies gilt entsprechend für Angestellte von Versteigerern. Die Bestellung kann für bestimmte Arten von Versteigerungen erfolgen, sofern für diese ein Bedarf an Versteigerungsleistungen besteht. Die nach Satz 1 öffentlich bestellten Personen sind darauf zu vereidigen, dass sie ihre Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und unparteiisch erfüllen werden.
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammern Mecklenburg-Vorpommern
Voraussetzungen
Besitz einer fachlichen und persönlichen Eignung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag
- Ausführlicher Lebenslauf
- Beglaubigte Abschriften aller relevanten Zeugnisse
- Auszug aus dem Bundeszentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Haftpflichtversicherung
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten richten sich nach der Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer wird durch möglicherweise einzuholende gutachtliche Stellungnahmen zum Antrag beeinflusst.
Rechtsgrundlage
- § 34b Absatz 5 Gewerbeordnung (GewO)
- § 11 Gewerbeordnung (GewO) (Datenschutzrechtlicher Hinweis)
- § 5 Landesverordnung über die Regelung von Zuständigkeiten im allgemeinen Gewerberecht (Gewerberechtszuständigkeitslandesverordnung - GewRZustLVO M-V) Vom 21. Juli 2014
- Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Schwerin
- Gebührenordnung der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
Anträge / Formulare
Formulare sind bei der Industrie- und Handelskammer und online über den Antragsassistenten erhältlich.
Unterstützende Institutionen
Die Industrie- und Handelskammern M-V unterstützen bei der Antragstellung.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg- Vorpommern