Gewerbe - Öffenliche Bestellung und Vereidigung besonders sachkundiger Versteigerer
Leistungsbeschreibung
Auf Antrag sind besonders sachkundige Versteigerer/Versteigerinnen mit Ausnahme juristischer Personen von der zuständigen Behörde allgemein öffentlich zu bestellen; dies gilt entsprechend für Angestellte von Versteigerern. Die Bestellung kann für bestimmte Arten von Versteigerungen erfolgen, sofern für diese ein Bedarf an Versteigerungsleistungen besteht. Die nach Satz 1 öffentlich bestellten Personen sind darauf zu vereidigen, dass sie ihre Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und unparteiisch erfüllen werden.
An wen muss ich mich wenden?
Industrie- und Handelskammern Mecklenburg-Vorpommern
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag
- Ausführlicher Lebenslauf
- Beglaubigte Abschriften aller relevanten Zeugnisse
- Auszug aus dem Bundeszentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Haftpflichtversicherung
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten richten sich nach der Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Anträge / Formulare
Formulare sind bei der Industrie- und Handelskammer und online über den Antragsassistenten erhältlich.