Gewerbe - Öffenliche Bestellung und Vereidigung besonders sachkundiger Versteigerer
Gewerbe - Öffenliche Bestellung und Vereidigung besonders sachkundiger Versteigerer
Öffentliche Bestellung von besonders sachkundigen Versteigerern nach § 34 b Absatz 5 Gewerbeordnung
Leistungsbeschreibung
Auf Antrag sind besonders sachkundige Versteigerer/Versteigerinnen mit Ausnahme juristischer Personen von der zuständigen Behörde allgemein öffentlich zu bestellen; dies gilt entsprechend für Angestellte von Versteigerern. Die Bestellung kann für bestimmte Arten von Versteigerungen erfolgen, sofern für diese ein Bedarf an Versteigerungsleistungen besteht. Die nach Satz 1 öffentlich bestellten Personen sind darauf zu vereidigen, dass sie ihre Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und unparteiisch erfüllen werden.
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammern Mecklenburg-Vorpommern
Voraussetzungen
Besitz einer fachlichen und persönlichen Eignung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag
- Ausführlicher Lebenslauf
- Beglaubigte Abschriften aller relevanten Zeugnisse
- Auszug aus dem Bundeszentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Haftpflichtversicherung
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten richten sich nach den Gebührensatzungen der Industrie- und Handelskammern M-V
Welche Fristen muss ich beachten?
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer wird durch möglicherweise einzuholende gutachtliche Stellungnahmen zum Antrag beeinflusst.
Rechtsgrundlage
Gebührensatzungen der Industrie- und Handelskammern M-V
- § 34b Absatz 5 Gewerbeordnung (GewO)
- § Section 34b (5) of the Trade Regulation Act (GewO)
- § 11 Gewerbeordnung (GewO) (Datenschutzrechtlicher Hinweis)
- § 5 Landesverordnung über die Regelung von Zuständigkeiten im allgemeinen Gewerberecht (Gewerberechtszuständigkeitslandesverordnung - GewRZustLVO M-V) Vom 21. Juli 2014
- Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Schwerin
- Gebührenordnung der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
- § Section 11 of the Trade Regulation Act (GewO) (Data protection notice)
Anträge / Formulare
Formulare sind bei der Industrie- und Handelskammer und online über den Antragsassistenten erhältlich.
Was sollte ich noch wissen?
Die öffentliche Bestellung zum besonders sachkundigen Versteigerer erfolgt befristet und ist gegebenenfalls zu verlängern.