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Gewerbe - Öffenliche Bestellung und Vereidigung besonders sachkundiger Versteigerer


Leistungsbeschreibung

Auf Antrag sind besonders sachkundige Versteigerer/Versteigerinnen mit Ausnahme juristischer Personen von der zuständigen Behörde allgemein öffentlich zu bestellen; dies gilt entsprechend für Angestellte von Versteigerern. Die Bestellung kann für bestimmte Arten von Versteigerungen erfolgen, sofern für diese ein Bedarf an Versteigerungsleistungen besteht. Die nach Satz 1 öffentlich bestellten Personen sind darauf zu vereidigen, dass sie ihre Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und unparteiisch erfüllen werden.

Industrie- und Handelskammern Mecklenburg-Vorpommern

Besitz einer fachlichen und persönlichen Eignung

  • Antrag
  • Ausführlicher Lebenslauf
  • Beglaubigte Abschriften aller relevanten Zeugnisse
  • Auszug aus dem Bundeszentralregister
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Haftpflichtversicherung

Die Kosten richten sich nach der Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Die Bearbeitungsdauer wird durch möglicherweise einzuholende gutachtliche Stellungnahmen zum Antrag beeinflusst.

Formulare sind bei der Industrie- und Handelskammer und online über den Antragsassistenten erhältlich.

Versteigerer - Antrag auf Bestellung und Vereidigung

Die Industrie- und Handelskammern M-V unterstützen bei der Antragstellung.

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg- Vorpommern

04.05.2016