Leistungsbeschreibung


Die Eintragung in die Handwerksrolle ist notwendig, wenn Sie in Deutschland ein zulassungspflichtiges Handwerk selbständig betreiben oder sich als Betriebsleiter betätigen wollen.

Das gilt auch, wenn 

  • Sie einen wesentlichen Teil eines zulassungspflichtigen Handwerks selbstständig ausüben wollen. 
  • Sie mehrere zulassungspflichtige Handwerke selbstständig ausüben wollen. In diesem Fall benötigen Sie für jedes zulassungspflichtige Handwerk die Eintragung in die Handwerksrolle. 

Für die Eintragung in die Handwerksrolle müssen Sie in der Regel eine Meisterprüfung ablegen. Wenn die Ablegung der Meisterprüfung für Sie eine unzumutbare Belastung darstellt und Sie über meistergleiche Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, können Sie eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle beantragen.

Ausnahmegründe können unter anderem sein: 

  • fortgeschrittenes Alter, 
  • familiäre Situationen, 
  • schwere Krankheit oder Behinderung, 
  • Vorliegen anderer Prüfungen,
  • lange Wartezeiten bei Meisterprüfungen. 

Jeder Ausnahmegrund wird im Einzelfall geprüft. Zusätzlich müssen Sie Kenntnisse und Fertigkeiten nachweisen, die zur Ausübung des Handwerks notwendig sind. 

Die Ausnahmebewilligung kann mit Nebenbestimmungen erteilt werden. So ist beispielsweise Erteilung mit einer zeitlich befristeten Ausnahmebewilligung denkbar, wenn die Ablegung der Meisterprüfung nur vorübergehend unzumutbar ist.
 

An wen muss ich mich wenden?


Handwerkskammer (HWK), in deren Bezirk die zukünftige Betriebsstätte liegt

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung für den Eintrag in die Handwerksrolle
  • Nachweise für den Ausnahmegrund
  • Nachweise über Kenntnisse und Fertigkeiten, die für das Handwerk relevant sind

Welche Gebühren fallen an?


Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

Welche Fristen muss ich beachten?


Keine

Rechtsgrundlage