Leistungsbeschreibung


Wer in die Liste der Beratenden Ingenieure der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern eingetragen ist, ist berechtigt, die geschützte Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur/Beratende Ingenieurin zu führen.

Verfahrensablauf


  • Antragstellung bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
  • Bearbeitung durch den Eintragungsausschuss
  • Bescheid

Hinweis: Bei begründeten Zweifeln oder soweit unbedingt geboten, können von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern beglaubigte Kopien verlangt werden.

Voraussetzungen


Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure sind insbesondere:

  • Wohnung, Niederlassung oder Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern,
  • berufsqualifizierender Studienabschluss,
  • eine mindestens dreijährige ausgeübte praktische Ingenieurtätigkeit,
  • gleichwertige ausländische Berufsqualifikation,
  • eine eigenverantwortliche und unabhängige Tätigkeit,
  • Bestätigung einer ausreichenden Haftpflichtversicherung.

Welche Unterlagen werden benötigt?


em Antrag auf Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Nachweis der Wohnung, Niederlassung oder Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern,
  • Nachweis eines berufsqualifizierenden Studienabschlusses,
  • Nachweis einer mindestens dreijährigen Tätigkeit als Ingenieur(in),
  • Nachweis gleichwertiger ausländischer Berufsqualifikationen,
  • Nachweis des eigenverantwortlichen und unabhängigen Tätigseins,
  • Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung,
  • polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate),
  • tabellarischer Lebenslauf.
Quittung für den eingezahlten Verwaltungskostenbeitrag

Nachweis über die mit Stellung des Eintragungsantrages fällige Antragsgebühr von 100,00 € je Listeneintragung.

sonstige Unterlagen

Kopfbogen Upload für Kommunikationsdaten

Sonstige Nachweise

Beglaubigte Kopien der Urkunden (Akademischer Grad, Titel, Studium etc.)

Sonstige Nachweise

Nachweise zur Arbeit als bauvorlageberechtigter Ingenieur, öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, anerkannter Prüfer im Bereich im Baustatik sowie Angaben zum Versicherungsschutz.

sonstige Unterlagen

Ausgefüllte Fachmatrix der Ingenieurkammer.

Sonstige Nachweise

Nachweise bestimmter Projektunterlagen (Objektplanungen, Referenzliste)

Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden

Welche Gebühren fallen an?


Antragsgebühr EUR 100,00
Eintragungsgebühr EUR 125,00
Löschungsgebühr EUR 100,00