Gewerbe - Mitgliedschaft (nichtstimmberechtigt) in der Ingenieurkammer M-V beantragen
Gewerbe - Mitgliedschaft (nichtstimmberechtigt) in der Ingenieurkammer M-V beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Als Mitglied können Sie die Leistungen der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch nehmen. Die Kammer vertritt die Interessen der Ingenieure gegenüber der Politik und Wirtschaft. Sie fördert den Austausch mit anderen Kammern und Berufsverbänden. Sie haben die Möglichkeit in Ausschüssen, Projektgruppen und Fachgruppen der Kammer ehrenamtlich mitzuarbeiten. Als nichtstimmberechtigtes Mitglied können Sie noch nicht über wichtige Entscheidungen der Kammer mitbestimmen. Die Kammer bietet für Mitglieder ein umfangreiches Weiterbildungsprogramm sowie weitere Angebote.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Eintragung in die Liste der nichtstimmberechtigten freiwilligen Mitglieder ist schriftlich oder elektronisch an die Ingenieurkammer zu richten.
- Fügen Sie dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei.
- Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.
- Sind die Unterlagen vollständig, entscheidet der Eintragungsausschuss der Kammer über Ihren Antrag.
- Über die Entscheidung des Eintragungsausschusses erhalten Sie einen Bescheid.
Voraussetzungen
Sie müssen Ihre Wohnung oder Ihre Niederlassung oder Ihre Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern haben. Sie dürfen die Berufsbezeichnung Ingenieur / Ingenieurin führen, aber verfügen noch nicht über die erforderliche praktische Berufstätigkeit als Ingenieur von zwei Jahren oder Sie sind Studierende(r) eines Ingenieurstudiums.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Zeugnisse) oder
- Nachweis über die Immatrikulation an einer Hoch- oder Fachschule (Studierendenausweis)
- ggf. Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnisse
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Tabellarischer Lebenslauf
Quittung für den eingezahlten Verwaltungskostenbeitrag
Nachweis über die mit Stellung des Eintragungsantrages fällige Antragsgebühr von 100,00 € je Listeneintragung.
sonstige Unterlagen
Kopfbogen Upload für Kommunikationsdaten
Sonstige Nachweise
Beglaubigte Kopien der Urkunden (Akademischer Grad, Titel, Studium etc.)
Sonstige Nachweise
Nachweise zur Arbeit als bauvorlageberechtigter Ingenieur, öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, anerkannter Prüfer im Bereich im Baustatik sowie Angaben zum Versicherungsschutz.
sonstige Unterlagen
Ausgefüllte Fachmatrix der Ingenieurkammer.
Sonstige Nachweise
Nachweise bestimmter Projektunterlagen (Objektplanungen, Referenzliste)
Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
Welche Gebühren fallen an?
Antragsgebühr: EUR 0,00 - 100,00
Eintragungsgebühr: EUR 0,00 - 50,00