Gewerbe - Eintragung in die Liste der Tragwerksplaner der Ingenieurkammer M-V beantragen
Gewerbe - Eintragung in die Liste der Tragwerksplaner der Ingenieurkammer M-V beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
In die bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern geführte Liste der Tragwerksplaner ist auf Antrag einzutragen, wer die in § 66 Absatz 2 Satz 1 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt.
Ingenieure, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft gleichgestellten Staat zur Erstellung von Standsicherheitsnachweisen niedergelassen sind, sind ohne Eintragung in die Liste zur Erstellung von Standsicherheitsnachweisen nach § 66 Absatz 2 Satz 1 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern berechtigt, wenn sie die nach § 66 Absatz 2 Satz 5 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen.
Verfahrensablauf
- Antragstellung bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
- Bearbeitung durch den Eintragungsausschuss
- Bescheid des Eintragungsausschusses
Hinweis: Bei begründeten Zweifeln oder soweit unbedingt geboten, können von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern beglaubigte Kopien verlangt werden.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste der Tragwerksplaner sind:
- berufsqualifizierender Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens,
- eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung,
- Nachweis der für die Tätigkeit erforderlichen Zuverlässigkeit
- die Bestätigung einer ausreichenden Haftpflichtversicherung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Dem Antrag auf Eintragung in die Liste der Tragwerksplaner sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Zeugnis über den Abschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens,
- Nachweis einer praktischen Tätigkeit auf dem Gebiet der Tragwerksplanung von mindestens drei Jahren,
- Referenzliste mit eigenen Tragwerksplanungen,
- drei eigenhändig erarbeitete Tragwerksplanungen,
- polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate),
- tabellarischer Lebenslauf.
Sonstige Nachweise
Nachweise Fachdaten 1 Beglaubigte Kopien der Urkunden (Akademischer Grad, Titel, Studium etc.)
Sonstige Nachweise
Nachweise Fachdaten 2 Nachweise zur Arbeit als bauvorlageberechtigter Ingenieur, öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, anerkannter Prüfer im Bereich im Baustatik sowie Angaben zum Versicherungsschutz.
sonstige Unterlagen
Kopfbogen Upload für Kommunikationsdaten
sonstige Unterlagen
Fachmatrix der Ingenieurkammer
Sonstige Nachweise
Nachweise bestimmter Projektunterlagen (Objektplanungen, Referenzliste)
Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
Quittung für den eingezahlten Verwaltungskostenbeitrag
Welche Gebühren fallen an?
Antragsgebühr EUR 100,00
Eintragungsgebühr EUR 125,00
Löschungsgebühr EUR 100,00
Jährliche Listenführungsgebühr für Tragwerksplaner, die Mitglied der Ingenieurkammer eines anderen Bundeslandes sind: EUR 50,00