Gewerbe - Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit beantragen
Gewerbe - Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit beantragen
Textblöcke ein-/ausklappen- Um Spielgeräte, die eine Gewinnmöglichkeit bieten, aufstellen zu dürfen, muss die Geeignetheit des Aufstellorts festgestellt werden.
- Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.
- Nach § 1 Spielverordnung dürfen Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit grundsätzlich nur in Räumen von Schank oder Speisewirtschaften, in denen an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen und ähnlichen Betrieben sowie Wettannahmenstellen konzessionierter Buchmacher aufgestellt werden.
Leistungsbeschreibung
- Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.
Verfahrensablauf
- Vor dem Aufstellen von Geldspielgeräten muss eine Geeignetheit für den Aufstellort beantragt werden.
- Die Beantragung muss schriftlich erfolgen.
- Beim Aufstellen in Gaststätten muss der Betreiber der Gaststätte über eine Gaststättenkonzession verfügen.
- Bei einem Wechsel eines Gaststättenbetreibers ist ein neuer Antrag für den Aufstellort zu stellen.
An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpartner ist in M-V das Gewerbeamt der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde, in der bzw. dem die Tätigkeit erfolgen soll.
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Gewerbeamt der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde, in der beziehungsweise dem die Tätigkeit erfolgen soll.
Voraussetzungen
Nach § 1 Spielverordnung dürfen Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit grundsätzlich nur in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen und ähnlichen Betrieben sowie Wettannahmenstellen konzessionierter Buchmacher aufgestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
- Pacht-/Mietvertrag
- Grundriss und Lageplan der Räumlichkeiten
- Gewerbeanmeldung (Bestätigung)
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
- Reisepass und Meldebestätigung (aktuell)
- Personalausweis
- Gewerbeanmeldung (Bestätigung)
Welche Gebühren fallen an?
Die genaue Gebührenhöhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand. Die Rahmengebühr beträgt: 32,00-445,00 EUR entsprechend der jeweiligen Betriebsart.
Rechtsgrundlage
- § 33C Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO)
- § Section 33C (3) of the Trade Regulation Act (GewO)
- § § 33C (3) ustawy o regulacji handlu (GewO)
- Spielverordnung (SpielV)
- Tarifstelle 105 der Gewerbekostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (GewKostVO M-V)
- Gaming Ordinance (SpielV)
- Tariff item 105 of the Mecklenburg-Vorpommern Trade Costs Ordinance (GewKostVO M-V)
- Rozporządzenie w sprawie gier hazardowych (SpielV)
- Pozycja taryfowa 105 rozporządzenia w sprawie kosztów handlowych Meklemburgii-Pomorza Przedniego (GewKostVO M-V)
Anträge / Formulare
Antragsformular
Unterstützende Institutionen
Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landkreise und kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
Ludwig-Bölkow-Haus
Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin
Tel.: 0385 5103-0
Fax: 0385 5103-999
E-Mail: info@schwerin.ihk.de
Handwerkskammer Schwerin
Friedensstraße 4a
19053 Schwerin
Tel. 0385 - 74 17 0
Fax 0385 - 71 60 51
E-Mail: info@hwk-schwerin.de
Urheber
- Urządzenia do gier z możliwością wygranej: Złóż wniosek o potwierdzenie przydatności miejsca instalacji.
- Gaming devices with the possibility of winning: Apply for confirmation of suitability of the installation site
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes beantragen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern