Leistungsbeschreibung


  • Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.

An wen muss ich mich wenden?


Zuständig ist das Gewerbeamt der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde, in der beziehungsweise dem die Tätigkeit erfolgen soll.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
  • Pacht-/Mietvertrag
  • Grundriss und Lageplan der Räumlichkeiten
  • Gewerbeanmeldung (Bestätigung)

Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
  • Reisepass und Meldebestätigung (aktuell)
  • Personalausweis
  • Gewerbeanmeldung (Bestätigung)

Welche Gebühren fallen an?


Die genaue Gebührenhöhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand. Die Rahmengebühr beträgt: 32,00-445,00 EUR entsprechend der jeweiligen Betriebsart.

Anträge / Formulare


Antragsformular