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Gewerbe - Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz Erteilung


Stellvertretungserlaubnis nach § 9 Gaststättengesetz des Bundes

Leistungsbeschreibung

Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter/ eine Stellvertreterin betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis; sie wird dem Erlaubnisinhaber/ der Erlaubnisinhaberin für einen bestimmten Stellvertreter/ eine bestimmte Stellvertreterin erteilt und kann befristet werden.

In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt oder große kreisangehörige Stadt bzw. Amtsverwaltung oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.

Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.

Spezielle Hinweise

Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.

  • Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Gewerbeanmeldung (Bestätigung)
  • Genossenschaftsregisterauszug oder Handelsregisterauszug
  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer für den/die Stellvertreter/in
  • Kopie des Stellvertretungsvertrages
Spezielle Hinweise
  • Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt,
  • Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten 3 Jahren seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche Niederlassung hatte.
  • Unterrichtungsnachweis einer IHK,
  • Bei juristischen Personen bzw. Vereinen sind die Auskünfte für alle vertretungsberechtigten Personen beizubringen.
  • Reisepass mit Meldebestätigung; alternativ Personalausweis

  • Kostenrahmen für die Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes durch einen Stellvertreter/ durch eine Stellvertreterin: 103,00 - 931,00 EUR

Formulare sind bei der zuständigen Behörde erhältlich oder gegebenenfalls auch über das Internet.