Gewerbe - Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz Erteilung
Gewerbe - Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz Erteilung
Textblöcke ein-/ausklappenStellvertretungserlaubnis nach § 9 Gaststättengesetz des Bundes
Leistungsbeschreibung
Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter/ eine Stellvertreterin betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis; sie wird dem Erlaubnisinhaber/ der Erlaubnisinhaberin für einen bestimmten Stellvertreter/ eine bestimmte Stellvertreterin erteilt und kann befristet werden.
Zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt oder große kreisangehörige Stadt bzw. Amtsverwaltung oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.
Voraussetzungen
Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Gewerbeanmeldung (Bestätigung)
- Genossenschaftsregisterauszug oder Handelsregisterauszug
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer für den/die Stellvertreter/in
- Kopie des Stellvertretungsvertrages
- Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt,
- Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten 3 Jahren seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche Niederlassung hatte.
- Unterrichtungsnachweis einer IHK,
- Bei juristischen Personen bzw. Vereinen sind die Auskünfte für alle vertretungsberechtigten Personen beizubringen.
- Reisepass mit Meldebestätigung; alternativ Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
- Kostenrahmen für die Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes durch einen Stellvertreter/ durch eine Stellvertreterin: 103,00 - 931,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Im Regelfall 3 Monate;
Rechtsgrundlage
- § 9 Gaststättengesetz (GastG)
- § 31 Gaststättengesetz (GastG)
- § 11 Gewerbeordnung (GewO) (Datenschutzrechtlicher Hinweis)
- Tarifstelle 206 der Gewerbekostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (GewKostVO M-V)
- § Section 9 of the German Restaurant Act (GastG)
- § Section 31 of the German Restaurant Act (GastG)
- § Section 11 of the Trade Regulation Act (GewO) (Data protection notice)
- Tariff item 206 of the Mecklenburg-Vorpommern Trade Costs Ordinance (GewKostVO M-V)
Anträge / Formulare
Formulare sind bei der zuständigen Behörde erhältlich oder gegebenenfalls auch über das Internet.
Unterstützende Institutionen
Industrie- und Handelskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
Ludwig-Bölkow-Haus
Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin
Tel.: 0385 5103-0
Fax: 0385 5103-999
E-Mail: info@schwerin.ihk.de
Handwerkskammer Schwerin
Friedensstraße 4a
19053 Schwerin
Tel. 0385 - 74 17 0
Fax 0385 - 71 60 51
E-Mail: info@hwk-schwerin.de
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern