Leistungsbeschreibung


Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter/ eine Stellvertreterin betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis; sie wird dem Erlaubnisinhaber/ der Erlaubnisinhaberin für einen bestimmten Stellvertreter/ eine bestimmte Stellvertreterin erteilt und kann befristet werden.

An wen muss ich mich wenden?


In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt oder große kreisangehörige Stadt bzw. Amtsverwaltung oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Gewerbeanmeldung (Bestätigung)
  • Genossenschaftsregisterauszug oder Handelsregisterauszug
  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer für den/die Stellvertreter/in
  • Kopie des Stellvertretungsvertrages

Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin

  • Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt,
  • Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten 3 Jahren seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche Niederlassung hatte.
  • Unterrichtungsnachweis einer IHK,
  • Bei juristischen Personen bzw. Vereinen sind die Auskünfte für alle vertretungsberechtigten Personen beizubringen.
  • Reisepass mit Meldebestätigung; alternativ Personalausweis

Welche Gebühren fallen an?


  • Kostenrahmen für die Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes durch einen Stellvertreter/ durch eine Stellvertreterin: 103,00 - 931,00 EUR

Welche Fristen muss ich beachten?


Im Regelfall 3 Monate;

Anträge / Formulare


Formulare sind bei der zuständigen Behörde erhältlich oder gegebenenfalls auch über das Internet.