Gewerbe - Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle beantragen
Gewerbe - Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle beantragen
Textblöcke ein-/ausklappen- Spielhalle Betriebserlaubnis
Leistungsbeschreibung
Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33c Absatz 1 Satz 1 oder des § 33d Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung dient, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Zuständige Stelle
Oberbürgermeister/ Bürgermeister der kreisfreien Städte und große kreisangehörige Städte, Amtsvorsteher der Ämter und Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden
Voraussetzungen
- Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
- Eine Vereinbarkeit insbesondere mit § 5 GlüStVAG M-V ist gegeben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
- Grundriss und Lageplan der Räumlichkeiten
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
- Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution, welches den Vorgaben des § 6 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 entspricht
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Gewerbeanmeldung (Bestätigung)
- Pacht-/Mietvertrag
- Genossenschaftsregisterauszug oder Handelsregisterauszug
Welche Gebühren fallen an?
- Gewerbeanmeldung: 26 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
- § 33i Gewerbeordnung (GewO)
- Spielverordnung (SpielV)
- § 11 Gewerbeordnung (GewO) (Datenschutzrechtlicher Hinweis)
- Gebührennummer 108 der Gewerbekostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (GewKostVO M-V)
- Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (GlüStVAG M-V)
- § Section 33i of the Trade Regulation Act (GewO)
Unterstützende Institutionen
Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landkreise, kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.
Bemerkungen
Das Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages ist zu beachten. So ist zum Beispiel zwischen Spielhallen und zu Schulen ein Mindestabstand verpflichtend einzuhalten.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern