Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Nebenwohnungen und ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen sind anmeldepflichtig.
Inhaber von Nebenwohnungen können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Nebenwohnungen befreien lassen. Für wen gilt die Befreiung? Wie stelle ich einen Antrag? Was für Nachweise werden benötigt? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.
Als Nebenwohnungen gelten jene Wohnungen, unter denen der jeweilige Inhaber melderechtlich mit Nebenwohnsitz gemeldet ist. Das gilt auch für Ferienwohnungen, Gartenlauben und Datschen außerhalb von Kleingartenanlagen.