Leistungsbeschreibung


Neben­wohnungen und aus­schließ­lich privat genutzte Ferien­wohnungen sind anmelde­pflichtig.

Inhaber von Neben­wohnungen können sich unter bestimmten Voraus­setzungen von der Rundfunk­beitragspflicht für ihre Neben­wohnungen befreien lassen. Für wen gilt die Be­freiung? Wie stelle ich einen An­trag? Was für Nach­weise werden benötigt? Hier finden Sie Ant­worten auf die häufigsten Fragen.

Als Neben­wohnungen gelten jene Wohnungen, unter denen der je­weilige In­haber melde­recht­lich mit Neben­wohnsitz ge­meldet ist. Das gilt auch für Ferien­wohnungen, Garten­lauben und Datschen außer­halb von Klein­garten­anlagen.