Wohngeld - Wohnberechtigungsschein beantragen
Wohngeld - Wohnberechtigungsschein beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenEin Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung, die dem Antragsteller gegen Nachweis der Höhe seines Einkommens, das eine bestimmte Höhe nicht überschreiten darf, ausgestellt werden kann und ihn berechtigt, eine Wohnung zu mieten, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde.
Leistungsbeschreibung
Ein Wohnberechtigungsschein wird benötigt, wenn jemand eine Wohnung mieten will, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Der Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung, die dem Antragsteller gegen Nachweis der Höhe seines Einkommens, das eine bestimmte Höhe nicht überschreiten darf, ausgestellt werden kann. Die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines erfolgt auf Antrag gegen Vorlage der Nachweise des Einkommens des Wohnungssuchenden und seiner Haushaltsmitglieder.
Verfahrensablauf
Antragstellung bei der zuständigen Behörde
Zuständige Stelle
örtlich zuständige Amtsvorsteher der Ämter, Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden und Oberbürgermeister (Bürgermeister) der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Wohnungssuchende, die sich nicht nur vorübergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten und die in der Lage sind, auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen und dabei einen selbstständigen Haushalt zu führen.
Der Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines ist abhängig vom Einkommen. Einen Wohnberechtigungsschein bekommen daher nur Haushalte, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze nicht übersteigt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweise über die Summe der Jahreseinkommen der Haushaltsangehörigen
Welche Gebühren fallen an?
Bearbeitungsdauer
abhängig von der Vorlage der Einkommensnachweise
Rechtsgrundlage
- § 5 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG)
- § 27 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
- § 9 (Einkommensgrenzen) Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
- Verordnung über die Einkommensgrenzen nach dem Wohnraumförderungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern (EinkGrenzVO)
- Tarifstelle 1.1 der Wohnungswesen-Kostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (WWKostVO M-V)
- Wohnungswesen-Zuständigkeitsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (WWZustVO M-V)
- § Section 5 of the Housing Binding Act (WoBindG)
- § Section 27 of the Housing Assistance Act (WoFG)
- § Section 9 (Income limits) of the Housing Assistance Act (WoFG)
- Ordinance on income limits in accordance with the Housing Promotion Act in Mecklenburg-Vorpommern (EinkGrenzVO)
- Tariff item 1.1 of the Mecklenburg-Vorpommern Housing Costs Ordinance (WWKostVO M-V)
- Mecklenburg-Vorpommern Housing Competence Ordinance (WWZustVO M-V)
- § 5 ustawy o związkach mieszkaniowych (WoBindG)
- § 27 ustawy o pomocy mieszkaniowej (WoFG)
- § 9 (limity dochodów) ustawy o pomocy mieszkaniowej (WoFG)
- Rozporządzenie w sprawie limitów dochodów zgodnie z ustawą o wspieraniu mieszkalnictwa w Meklemburgii-Pomorzu Przednim (EinkGrenzVO)
- Pozycja taryfowa 1.1 rozporządzenia w sprawie kosztów mieszkaniowych Meklemburgii-Pomorza Przedniego (WWKostVO M-V)
- Rozporządzenie w sprawie kompetencji w zakresie mieszkalnictwa w Meklemburgii-Pomorzu Przednim (WWZustVO M-V)
Anträge / Formulare
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern