Leistungsbeschreibung


Für die Arbeit an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen oder Kälteanlagen in Kühllastkraftwagen oder -anhängern, an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen oder anderen mobilen Kälte- und Klimaanlagen müssen Sie einen Sachkundenachweis erbringen. Hierfür absolvieren Sie normalerweise einen Lehrgang mit anschließender Sachkundeprüfung. Die Sachkundeprüfung wird sowohl von staatlich anerkannten, privaten Anbietern als auch von öffentlichen Stellen wie Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern angeboten.

Für die Zulassung zur Sachkundeprüfung müssen Sie eine abgeschlossene technische oder handwerkliche Ausbildung nachweisen. Von dieser Erfordernis kann Sie die IHK bzw. HWK befreien, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die vorgeschriebenen handwerklichen Fähigkeiten anderweitig erworben haben.

Wenn Sie eine Ausbildung zum Kälte- und Klimaanlagenbauer oder Kühl- und Klimaanlagenmonteur erfolgreich abgeschlossen haben, bescheinigt Ihnen die IHK gegen Vorlage Ihres Prüfungszeugnisses die Sachkunde. Für Kfz-Mechatroniker und andere Ausbildungsberufe im Kfz-Bereich kann Ihnen die IHK eine Bescheinigung für Tätigkeiten an Fahrzeug-Klimaanlagen ausstellen.

Die IHK oder Handwerkskammer kann auch die Gleichwertigkeit ausländischer Sachkundenachweise anerkennen, sofern diese den fachlichen Anforderungen in Deutschland entsprechen.

An wen muss ich mich wenden?


Industrie- und Handelskammer

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Kopie des Personalausweises
  • Zusätzlich für Befreiung von der Erfordernis:
    • Nachweise über qualifizierende berufliche Tätigkeiten, gegebenenfalls Bestätigung des Arbeitgebers über diese Tätigkeiten
    • Möglicherweise weitere Unterlagen, erfragen Sie bitte Genaueres bei der Stelle, bei der Sie die Befreiung beantragen möchten
  • Zusätzlich für Bescheinigung mit abgeschlossener Ausbildung
    • Kopie des Abschlusszeugnisses
  • Zusätzlich für Bescheinigung für Tätigkeiten an Kraftfahrzeugen
    • ggf. Zeugnis über Aus- oder Weiterbildung im Kfz-Bereich
    • Nachweis über vermittelte Qualifikationen nach VO (EG) 307/2008
  • Zusätzlich für die Anerkennung ausländischer Sachkundenachweise
    • Kopie der ausländischen Berufsqualifikation oder des ausländischen Sachkundenachweises
    • Kopie eines Weiterbildungszeugnisses der entsprechenden Tätigkeit im Antrag
    • Möglicherweise weitere Unterlagen, erfragen Sie bitte Genaueres bei der Stelle, bei der Sie die Befreiung beantragen möchten

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Kosten im Rahmen von 10,00 bis 200,00 EUR an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlichen IHK entnehmen.

Welche Fristen muss ich beachten?


keine

Anträge / Formulare


  • Formulare: Für die Sachkundebescheinigung im Rahmen der Ausbildung ist kein Formular notwendig. Für die verschiedenen Bescheinigungen im Rahmen der Einzelfallprüfung gibt es verschiedene Vorlagen zum Antrag und zur Bescheinigung.
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein