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Gewerbe - Einzelauskunft aus den Handwerksregisterns beantragen


Leistungsbeschreibung

Die Handwerksrolle, das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe sind Register aller Inhaber eines stehenden Gewerbes in den Handwerksberufen im Gebiet der zuständigen Handwerkskammer. Alle Daten, die hier erfasst werden, erfüllen auch eine öffentliche Aufgabe.

Können Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, wird Ihnen auf Antrag eine Einzelauskunft aus diesen Registern erteilt. Eine Einzelauskunft gibt folgende Informationen über ein Unternehmen:

  • Angaben zur Firma
  • Vor- und Familienname des eingetragenen Betriebsinhabers/Handwerkers oder des gesetzlichen Vertreters oder des Betriebsleiters oder des für die technische Leitung des Betriebes verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafters
  • Art des eingetragenen Handwerks
  • Anschrift der gewerblichen Niederlassung.

Sie benötigen die Auskunft aus einem berechtigten wirtschaftlichen Grund, zum Beispiel

  • als Zulieferer zur Information über den Firmeninhaber
  • als Privatpersonen zur Information vor Auftragserteilung

Hinweis: Sie dürfen die Auskunftsdaten nur zu dem Zweck verwenden, den Sie bei der Antragstellung angegeben haben.

im Einzelfall auf Anforderung

keine

keine