Gewerbe - Einzelauskunft aus den Handwerksregisterns beantragen
Gewerbe - Einzelauskunft aus den Handwerksregisterns beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Handwerksrolle, das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe sind Register aller Inhaber eines stehenden Gewerbes in den Handwerksberufen im Gebiet der zuständigen Handwerkskammer. Alle Daten, die hier erfasst werden, erfüllen auch eine öffentliche Aufgabe.
Können Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, wird Ihnen auf Antrag eine Einzelauskunft aus diesen Registern erteilt. Eine Einzelauskunft gibt folgende Informationen über ein Unternehmen:
- Angaben zur Firma
- Vor- und Familienname des eingetragenen Betriebsinhabers/Handwerkers oder des gesetzlichen Vertreters oder des Betriebsleiters oder des für die technische Leitung des Betriebes verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafters
- Art des eingetragenen Handwerks
- Anschrift der gewerblichen Niederlassung.
Voraussetzungen
Sie benötigen die Auskunft aus einem berechtigten wirtschaftlichen Grund, zum Beispiel
- als Zulieferer zur Information über den Firmeninhaber
- als Privatpersonen zur Information vor Auftragserteilung
Hinweis: Sie dürfen die Auskunftsdaten nur zu dem Zweck verwenden, den Sie bei der Antragstellung angegeben haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
im Einzelfall auf Anforderung
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
Links & Onlinedienste
zum Antrag
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