Leistungsbeschreibung

Sie können online Ihre Betriebsstätte zum Rundfunkbeitrag anmelden. Dies gilt auch für Selbstständige oder Freiberufler.

Volltext

Der Rundfunkbeitrag sichert die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Mit ihren Programmen informieren, bilden, und unterhalten die Rundfunkanstalten täglich viele Millionen Menschen.
Zur Unterstützung des Gemeinsinns beteiligen sich Unternehmen und Institutionen neben Bürgerinnen und Bürgern an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Sie zahlen den Rundfunkbeitrag entsprechend der Anzahl ihrer beitragspflichtigen Betriebsstätten, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge.

Das Innehaben einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist unverzüglich anzuzeigen. Die Anmeldung zum Rundfunkbeitrag beginnt ab dem Monat, in dem die Betriebsstätte oder das beitragspflichtige Kraftfahrzeug innegehalten wird.

Die Höhe des Rundfunkbeitrags und dessen Fälligkeit sind gesetzlich geregelt. Das bedeutet, dass Sie den Rundfunkbeitrag bezahlen müssen, auch wenn Sie keine besondere Zahlungsaufforderung erhalten haben.
Ihre Anmeldung können Sie online erledigen.

Voraussetzungen

  • Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer Betriebsstätte oder eines nicht privat genutzten Kraftfahrzeugs, welches auf Sie zugelassen ist.
  • Es existiert noch kein Rundfunkbeitragskonto.

Welche Unterlagen werden benötigt?

ausgefüllter Antrag

Welche Gebühren fallen an?

Die Anmeldung zum Rundfunkbeitrag ist kostenlos. Die Höhe der Beiträge für Unternehmen und Institutionen, können Sie auf folgender Webseite einsehen:

Beitragsstaffel

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung muss unverzüglich nach Innehaben der Betriebsstätte und/oder der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge erfolgen.