Fundsachen online suchen
Fundsachen online suchen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Sache, zum Beispiel einen Ausweis, Schlüssel, Rucksack oder auch Wertsachen, gefunden oder verloren haben, können Sie dies beim zuständigen Fundbüro anzeigen.
Bei einer Fundsache mit einem Wert von über 10,00 Euro sind Sie zu einer Anzeige verpflichtet. Die Anzeige muss unverzüglich, also so schnell wie möglich, erfolgen. Die Anzeige einer Fund- oder Verlustsache beinhaltet Angaben zum Ort und zur Zeit des Fundes oder Verlusts sowie eine möglichst genaue Beschreibung der Fund- oder Verlustsache.
Sowohl wenn Sie etwas verloren haben oder etwas suchen, sollten Sie Ihre Kontaktdaten angeben, damit Sie bei Bedarf benachrichtigt werden können. Als Finderin oder Finder haben Sie unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf die gefundene Sache (Eigentumserwerb) oder einen Finderlohn beziehungsweise eine Aufwendungsentschädigung.
Bei einem Verlust können Sie sich vom Fundbüro eine Verlustbescheinigung für die Versicherung ausstellen lassen.
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren.
Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit dem Fundbüro Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit dem Fundbüro können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.
Tipp: Bei Verlust von Gegenständen in Fahrzeugen oder Einrichtungen der Verkehrsunternehmen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Fahrgast-Service.
Fundsachen sind verlorene Sachen. Hinterlegte oder entsorgte Dinge, zum Beispiel nicht mehr verkehrstüchtige Autoreifen, Schrittfahrräder oder Fahrradteile, abgelaufene Medikamente, zurück gelassene Möbelstücke, Fernsehgeräte etc., gelten nicht als Fundgegenstände. Deren Annahme durch das Fundbüro ist ausgeschlossen.
Das Fundbüro der Landeshauptstadt Schwerin bietet rund um die Uhr Zugang zum virtuellen Fundbuch an. Alle im Fundbüro abgegeben Gegenstände mit einem Wert über 10,00 Euro sind darin erfasst und können recherchiert werden.
Während der telefonischen Servicezeiten, per Email, über das Kontaktformular und zu den Öffnungszeiten können Sie sich gerne auch direkt an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Fundbüros der LH Schwerin wenden. Eine genaue Beschreibung der verlorenen Sache sowie Ort und Tag des Verlustes sind dabei erforderlich.
Als Finder stehen Ihnen Rechte wie zum Beispiel Finderlohn, Eigentumserwerb an der Fundsache oder Aufwendungsersatz zu.
Verfahrensablauf
Sie können für einen verlorenen oder gefundenen Gegenstand eine Anzeige beim Fundbüro abgeben:
- Die Anzeige können Sie per Online-Antrag, in Papierform oder auch persönlich vor Ort beim zuständigen Fundbüro abgeben.
- Sie sollten möglichst detaillierte Angaben über Ort und Zeit sowie eine Beschreibung zur Fundsache- oder Verlust abgeben.
- In jedem Falle sollten Sie Ihre Kontaktdaten beim Fundbüro hinterlegen, damit Sie im Falle eines Fundes benachrichtigt werden können. Dazu sind Sie jedoch nicht verpflichtet.
- Fundsachen werden mindestens 6 Monate für Sie verwahrt und anschließend verwertet.
Hinweis: Einige Städte und Gemeinden nutzen für die Meldung einen Online-Dienst.
An wen muss ich mich wenden?
Fahrgast-Service der Deutschen Bahn und der Unternehmen des Öffentlichen Personenverkehrs
Zuständige Stelle
Fundbüro bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung
● Fundsachen aus den Bussen und Straßenbahnen des Nahverkehrs Schwerin unterliegen
der Zuständigkeit des städtischen Fundbüros. Die in Bussen und Straßenbahnen
gefundenen Gegenstände werden an dem Fundtag folgenden Werktag im Laufe des
Vormittages im städtischen Fundbüro zur Verwahrung abgegeben.
● Fundsachen aus den Zügen oder S-Bahnen unterliegen nicht der Zuständigkeit des
städtischen Fundbüros. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an das Fundbüro der
Deutschen Bahn AG, siehe untenstehenden Link "Fundbüro Deutsche Bahn AG".
● Fundsachen aus Schulen oder der Schwimmhalle werden erst nach drei bis sechs
Monaten an das städtische Fundbüro weitergeleitet. Davor erfolgt die Aufbewahrung in
der jeweiligen Schule beziehungsweise der Schwimmhalle.
Voraussetzungen
- Sie haben etwas gefunden, das nicht Ihnen gehört und einen Wert von mehr als EUR 10,00 hat.
- Sie vermissen etwas und finden es nicht mehr.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Fund- oder Verlustanzeige
- gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel:
- Personalausweis
- Zweitschlüssel
- IMEI-Nummer bei Smartphones und Laptops
Ihre Ansprechperson beim Fundbüro teilt Ihnen mit, welche Nachweise für die weitere Bearbeitung beigefügt werden müssen.
- bei Erteilung von Bescheinigungen im Versicherungsfall: gegebenenfalls Vordruck der Versicherung
- gegebenenfalls Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei
- Bei Abholung der Fundsache ist ein legitimiertes Dokument (Personalausweis, Reisepass) vorzulegen.
- Bei Schlüsselverlusten ist eine persönliche Vorsprache mit Zweitschlüssel zur zweifelsfreien Identifizierung Ihres Schlüsselbundes erforderlich.
- Bei Handyverlusten werden Angaben zur IMEI- und/oder Simkartennummer benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
- keine
- gegebenenfalls Verwaltungsgebühr in unterschiedlicher Höhe
Wir bestätigen bei Verlust (z. B. eines Fahrrades) zur Vorlage bei Ihrer Versicherung, dass der gesuchte Gegenstand nicht abgegeben wurde. Verwaltungsgebühr: 6,00 €
Welche Fristen muss ich beachten?
- Anzeige: unverzüglich (möglichst innerhalb von 2 Wochen)
- Aufbewahrungsfrist für Fundsachen: 6 Monate ab dem Tag der Fundanzeige
Hinweis: Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.
Bearbeitungsdauer
wenige Stunden bis 2 Tage
Was sollte ich noch wissen?
Es müssen konkrete Angaben zum Fundgegenstand gemacht werden (bzw. PIN-Nr. bei Smartphones etc.)