Leistungsbeschreibung


Mit dem Online-Knöllchen können Parkverstöße sofort gezahlt werden. Hierzu werden das Kennzeichen und die auf dem „Knöllchen“ vermerkte Kennung benötigt. Zugang zum Online Knöllchen Portal erhält man entweder über den aufgedruckten individuellen QR –Code oder über "hier Knöllchen bezahlen". Nach dem Einloggen kann der Tatvorwurf noch einmal eingesehen werden. Zum Bezahlen stehen dann verschiedene Bezahldienste zur Verfügung. Ein Schreiben nach Hause bzw. an die Firma oder den Autovermieter wird nach der Bezahlung nicht mehr versandt.

Zum sofortigen Bezahlen benötigen Sie:

  • „Knöllchen“
  • Autokennzeichen
  • Online-Banking Daten