Leistungsbeschreibung


Was wird gefördert?

Basisprämie einschließlich der Ökologisierungszahlung (sogenanntes „Greening“) für die ordnungsgemäße und ökologische Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen und eine zusätzliche Prämie für die ersten 46 Hektare sowie eine weitere Prämie für Junglandwirte für 90 Hektar.

Wer wird gefördert?

Landwirtschaftliche Unternehmen, unabhängig von der Rechtsform.

Wie wird gefördert?

Basisprämie (im Rahmen der betrieblichen Zahlungsansprüche):
Ein Zahlungsanspruch wird mittels der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung von einem Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche aktiviert, einschließlich einer Greeningzahlung bei Einhaltung von bestimmten Vorgaben im Rahmen der Anbaudiversifizierung, der Vorhaltung von Ökologischen Vorrangsflächen ab bestimmten Flächengrößen sowie zum Erhalt von Dauergrünland.

Umverteilungsprämie:
Landwirten wird für die ersten 46 Hektare eine zusätzliche Prämie gewährt. Die Umverteilungsprämie beträgt etwa 50,00 EUR pro Hektar für die ersten 30 Hektare und 30,00 EUR pro Hektar für die nächsten 16 Hektare.

Junglandwirteprämie:
Junglandwirten, die die Voraussetzungen nach Artikel 50 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 erfüllen, wird für die ersten 90 Hektare eine weitere Prämie von etwa 44,00 EUR pro Hektar gezahlt.

Kleinerzeugerregelung:
Eine Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung nach Artikel 61 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 ist seit dem Antragsjahr 2016 nicht mehr möglich.

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) - Direktzahlungen

Welche Gebühren fallen an?


keine

Rechtsgrundlage


DirektzahlungenDurchführungsgesetz - DirektZahlDurchfG) 
Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 und nachfolgende Änderungen
Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 und nachfolgende Änderungen
Verordnung (EU) Nr. 639/2014 und nachfolgende Änderungen
Verordnung (EU) Nr. 640/2014 und nachfolgende Änderungen
Verordnung (EU) Nr. 641/2014 und nachfolgende Änderungen
Verordnung (EU) Nr. 809/2014 und nachfolgende Änderungen
Verordnung (EU) Nr. 2015/1089 und nachfolgende Änderungen
Verordnung (EU) Nr. 2016/699 und nachfolgende Änderungen
Verordnung (EU) Nr. 2017/1272 und nachfolgende Änderungen
Verordnung (EU) Nr. 2018/891 und nachfolgende Änderungen