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Beseitigung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten anmelden


Leistungsbeschreibung

Tote Tiere (Haus-, Heim-, Zoo-, Zirkus- und unter besonderen Umständen auch Wildtiere) und bestimmte Abfälle tierischer Herkunft, wie zum Beispiel Schlachtabfälle, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Tierkörperteile ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung und der öffentlichen Gesundheitsvorsorge und wird in Mecklenburg-Vorpommern von der SecAnim GmbH durchgeführt.

Einzelne Tierkörper von Heimtieren (Hunde, Katzen, Vögel etc.) unterliegen nicht der Pflicht zur Entsorgung im Verarbeitungsbetrieb der SecAnim GmbH, wenn sie

  1. auf hierfür besonders zugelassenen Plätzen oder Anlagen (z. B. Tierfriedhof) vergraben oder
  2. auf eigenem Gelände, nicht jedoch in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze vergraben werden, oder
  3. durch Verbrennen in einer zugelassenen Anlage

beseitigt werden.

Beim Vergraben ist zu beachten, dass die Tierkörper mit einer mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht bedeckt sind. Auch für Equiden, die in einer zugelassen Verbrennungsanlage verbrannt werden, sind Ausnahmen möglich, wenn eine Genehmigung durch das örtlich zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erteilt wird.

Für die erbrachten Leistungen erhebt die SecAnim GmbH Entgelte auf der Grundlage einer Entgeltliste. Auskunft erteilt die SecAnim GmbH.

Die Meldung an die SecAnim GmbH soll gemäß § 7 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes unverzüglich erfolgen.

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