Lohnsteuer - Änderung beantragen
Lohnsteuer - Änderung beantragen
Leistungsbeschreibung
Seit dem Jahr 2014 ist die Vorlage einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Der Arbeitgeber erhält die Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) elektronisch von der Finanzverwaltung. Der Arbeitgeber benötigt für den Abruf der Daten nur noch das Geburtsdatum und die steuerliche Identifikationsnummer des Arbeitnehmers sowie die Auskunft, ob es sich um das Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt. Bei bestehenden Arbeitsverhältnissen liegen dem Arbeitgeber diese Informationen bereits vor. Zuständig ist das Wohnsitzfinanzamt des Arbeitnehmers.
Zuständige Stelle
Wohnsitzfinanzamt des Arbeitnehmers
Welche Fristen muss ich beachten?
Anträge auf Lohnsteuer-Ermäßigung können nur bis zum 30.11. des Jahres gestellt werden.