Lohnsteuer - Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen
Lohnsteuer - Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen
Textblöcke ein-/ausklappen- Einsicht elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale
- Ausweis in jeder Lohnabrechnung
- Selbstauskunft online
- Schriftliche Mitteilung auf Antrag
- zuständig: Finanzamt
Leistungsbeschreibung
Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt „ELSTER“ einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung durch Ihre zuständige Stelle zu beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie über die Finanzamtssuche auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für den elektronischen Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Online-Finanzamt „ELSTER“ ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und eine E-Mail-Adresse.
Anträge / Formulare
- Formulare: „Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM -“, Abschnitt „C“
- OnlineVerfahren möglich: ja, über Online-Finanzamt „ELSTER“
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Was sollte ich noch wissen?
Informationen zur Einsicht der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale erhalten Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern oder des Online-Finanzamts „ELSTER“
- Behördenwegweiser auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern
- Online-Finanzamt „ELSTER“
- Guide to the authorities on the website of the Federal Central Tax Office
- Online tax office "ELSTER
- Przewodnik po urzędach na stronie Federalnego Centralnego Urzędu Podatkowego
- Urząd skarbowy online "ELSTER
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern