Leistungsbeschreibung


Sie können Im Landesrechts-Informationssystem (LARIS) Entscheidungen der Gerichte des Landes Mecklenburg-Vorpommern ab dem 01.01.2010 einsehen, soweit diese von den Gerichten als veröffentlichungswürdig angesehen werden. Entscheidungen, die Sie dort nicht finden, können Sie bei dem jeweiligen Gericht in anonymisierter Form anfordern.

Anonymisierte Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern werden grundsätzlich nicht mehr in Schriftform übermittelt, sondern im Falle einer Anforderung in das Landesrechts-Informationssystem LARIS  eingestellt. Wenn eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern dort noch nicht veröffentlicht worden ist, können Sie kostenfrei die Einstellung in die Datenbank - gern per E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens - beantragen. Soweit Sie eine unmittelbare Entscheidungsübersendung wünschen, geben Sie dies bitte ausdrücklich an. Die Übersendung von Entscheidungen ist als Justizverwaltungsangelegenheit kostenpflichtig.

Verfahrensablauf


keine

Voraussetzungen


keine

Welche Unterlagen werden benötigt?


keine

Welche Gebühren fallen an?


  • Die unmittelbare Entscheidungsübersendung durch das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern ist kostenpflichtig.
  • Versandart E-Mail: 1,50 Euro pro Entscheidung
  • Versandart Post:  
    • Seitenanzahl bis 50: 0,50 Euro pro Seite
    • Seitenanzahl ab 51: 0,15 Euro pro Seite

Welche Fristen muss ich beachten?


keine

Bearbeitungsdauer


Es besteht keine Bearbeitungsdauer. Die Einsicht ist unmittelbar möglich.