Leistungsbeschreibung


Wenn Sie auf einem Flughafen in einem Sicherheitsbereich arbeiten, benötigen Sie eine Zugangsberechtigung. Als Nachweis hierfür erhalten Sie in der Regel einen Flughafenausweis. Der Ausweis erlaubt Ihnen, dass Sie sich unbegleitet bewegen können in den für Sie relevanten Arbeitsbereichen auf dem Flughafen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes erfolgreich bestehen sowie eine Luftsicherheitsschulung absolviert haben. Eine Zugangsberechtigung und eine Zuverlässigkeitsüberprüfung beantragen Sie üblicherweise über den Flughafenbetreiber bei der Luftsicherheitsbehörde. Dort fällt auch die Entscheidung, dass Sie eine Zugangsberechtigung erhalten.

Die Regelung betrifft Personen, die regelmäßig den Sicherheitsbereich eines Flughafens betreten müssen also z.B. mit:

  • Sicherheitskontrollen,
  • der Abfertigung,
  • dem Transport,
  • der Kontrolle von Luftfracht

betraut sind.

Zum Sicherheitsbereich zählen:

  • Teile eines Flughafens, in denen sich kontrollierte Fluggäste kurz vor ihrem Abflug aufhalten können,
  • Teile eines Flughafens, in denen sich kontrolliertes aufgegebenes Gepäck befindet oder durchtransportiert wird, und
  • Bereiche eines Flughafens, in denen Flugzeuge und andere Luftfahrzeuge stehen - zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen.

Die Regelung betrifft somit auch:

  • Pilotinnen und Piloten,
  • Flugschülerinnen und Flugschüler,
  • Mitglieder von flughafenansässigen Vereinen,
  • Schülerpraktikanten und -praktikantinnen,
  • Warenlieferanten und vergleichbare Versorger,
  • Händler und Gewerbetreibende sowie
  • Beschäftigte von Reinigungsunternehmen.

Eine Zugangsberechtigung gilt maximal 5 Jahre lang. Danach kann sie bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen verlängert werden. In begründeten Fällen kann Ihnen die Zugangsberechtigung (der Ausweis) auch entzogen werden, besonders wenn Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit im Sinne des Luftsicherheitsgesetzes entstehen.
Sie dürfen Ihren Ausweis keiner anderen Person überlassen. Sollten Sie Ihren Ausweis verlieren, müssen Sie dies bei der Ausgabestelle des Flughafens unverzüglich melden.
Sie benötigen keine Zugangsberechtigung auf einem Flughafen, wenn Sie außerhalb der Sicherheitsbereiche arbeiten, zum Beispiel in der allgemein zugänglichen Eingangshalle.
Ansprechpartner sind die Luftsicherheitsbehörden der jeweiligen Länder. Auch bei der Ausweisstelle Ihres Flughafens erhalten Sie Informationen zu der Antragstellung.

An wen muss ich mich wenden?


Flughafenbetreiber und Luftsicherheitsbehörden der Länder

Welche Unterlagen werden benötigt?


Allgemein:

  • beidseitige Kopie des Personalausweises oder
  • Kopie des Reisepasses

Beachten Sie hierzu auch die jeweiligen Informationsblätter Ihrer Luftsicherheitsbehörde oder fragen Sie dort nach.

Speziell:

Welche Fristen muss ich beachten?


  • Antrag auf Ausstellung einer Zugangsberechtigung (Flughafenausweis) mindestens einen Monat vor Arbeitsantritt im Zusammenhang mit einer Zuverlässigkeitsüberprüfung, teilweise ist aber auch je nach Flughafen eine längere oder kürzere Frist möglich
  • Gültigkeitsdauer: maximal 5 Jahre, richtet sich auch nach dem Beschäftigungszeitraum