Leistungsbeschreibung


Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.

Weinbauerzeugnisse sind

  • Trauben,
  • Traubenmost,
  • Maische,
  • Wein,
  • Perlwein,
  • Schaumwein,
  • Likörwein und
  • Brennwein.

Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei. Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.

Unter bestimmten Voraussetzungen benötigen Sie kein Weinbegleitdokument.

Das entsprechende Begleitdokument-Formular erhalten Sie vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Das elektronische Weinbegleitdokumentverfahren (eWeinBV) ermöglicht es Ihnen, das Weinbegleitdokument digital zu erstellen.

An wen muss ich mich wenden?


Landwirtschaftsbehörde/-kammer

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Welche Unterlagen werden benötigt?


keine

Welche Gebühren fallen an?


keine

Welche Fristen muss ich beachten?


Es gibt keine Frist. Das Begleitdokument wird unmittelbar vor dem Transport erstellt. Eine Transportgenehmigung durch eine Behörde ist nicht nötig.

Rechtsgrundlage


Begleitpapier: Art. 147 VO (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und Rates vom 17. Dezember 2013 (ABl. L 347 S. 671), 
Art. 8 - 27 Delegierte VO (EU) 2018/273 der Kommission vom 11. Dezember 2017 (Abl. L 58 vom 28. Februar 2018 S. 1); § 30 des Weingesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2011 (BGBl. I S. 66); §§ 18 – 24 der Wein-Überwachungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 2002 (BGBl. I. S. 1624)