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Unternehmenskarte beantragen


  • Unternehmenskarte Erteilung
  • erstmalige Beantragung einer Unternehmenskarte
  • Antrag kann gestellt werden von 
    • Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise
    • vertretungsbefugter oder bevollmächtigter Person 
  • Unternehmen in der gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung benötigen in der Regel eine Unternehmenskarte, wenn deren Fahrpersonal gewerblichen Güterkraftverkehr ausübt 
  • Unternehmerin oder Unternehmer ist für ordnungsgemäße Verwendung der Unternehmenskarte verantwortlich
  • Unternehmenskarten sind 5 Jahre gültig und unpersönlich auf das Unternehmen ausgestellt
  • es können mehrere Karten für ein Unternehmen beantragt werden
    • je Kartennummernserie ist Anzahl der Unternehmenskarten pro Unternehmen auf maximal 62 begrenzt
    • benötigt es darüber hinaus weitere Unternehmenskarten, muss neues Antragsverfahren gestartet werden
  • zuständig: unterschiedliche Stellen je nach Bundesland zum Beispiel Fahrerlaubnisbehörde, TÜV, Dekra oder andere

Leistungsbeschreibung

Eine Unternehmenskarte können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person beantragen. Sie benötigen immer dann eine Unternehmenskarte, wenn Sie Fahrzeuge einsetzen, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.  

Als Unternehmernehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte oder Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für das Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeuges dem Unternehmen zuzuordnen.

Zudem sind Sie dafür verantwortlich, dass die ausgelesenen Daten aus den Fahrtenschreibern regelmäßig gespeichert werden. Auf Verlangen müssen Sie diese den Behörden oder deren Beauftragten aushändigen.

Unternehmenskarten sind 5 Jahre gültig und unpersönlich auf das Unternehmen ausgestellt.

Sie können mehrere dieser Karten für Ihr Unternehmen beantragen. Die Anzahl ist je Kartennummernserie auf maximal 62 Unternehmenskarten pro Unternehmen begrenzt. Benötigen Sie darüber hinaus mehr Unternehmenskarten, müssen Sie einen neuen Antragsprozess starten.

Es werden nur vollständige und in lesbarer Schrift ausgefüllte Anträge bearbeitet. Nach vollständigem Eingang der Antragsunterlagen erhält der Antragssteller einen Kostenbescheid.

Nach Zahlungseingang wird durch das LAGuS die Bestellung der Unternehmenskarte beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ausgelöst. Die Karte wird daraufhin durch das KBA direkt an das Unternehmen versandt; in der Regel innerhalb der folgenden 5 Werktage.

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern

Ihr Unternehmen setzt Fahrzeuge ein, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.  

  • Antrag auf Erteilung einer Unternehmenskarte
  • belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens
  • Identitätsnachweis der Unternehmerin oder des Unternehmers beziehungsweise der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder Personen

Verwaltungsgebühr: 34,00 EUR
Die Verwaltungskosten beinhalten die Gebühren gemäß § 6 Nummer 3 der Fahrpersonalgesetz-Zuständigkeits- und -Kostenlandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (22 EUR) SOWIE die Kosten für die Personalisierung und Ausstellung der Werkstattkarte durch das Kraftfahrt-Bundesamt (12 EUR).

Geltungsdauer: 5 JAHR
Wenn Sie zum ersten Mal eine Unternehmenskarte beantragen, müssen Sie keine Frist einhalten.