Unternehmenskarte beantragen
Unternehmenskarte beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Mit Hilfe der Unternehmenskarte hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass er sich zu Beginn (zum Beispiel nach Kauf oder Anmietung des Fahrzeuges) und am Ende (zum Beispiel vor Verkauf oder Vermietung des Fahrzeuges) des Fahrzeugeinsatzes mit seinem Unternehmen in das Kontrollgerät ein- bzw. ausloggt. Durch das Einloggen werden gleichzeitig die unternehmensrelevanten Daten vor dem Zugriff durch Unbefugte geschützt. Die Unternehmenskarte ermöglicht die Freigabe digitaler Daten aus dem Massenspeicher des Kontrollgerätes und einer im Kontrollgerät eingelegten Fahrerkarte.
Die Unternehmenskarten sind in entsprechend benötigter Anzahl durch den Firmeninhaber bzw. durch den verantwortlichen Geschäftsführer/Gesellschafter beim LAGuS M-V zu beantragen. Sie sind Eigentum des Unternehmens und jeweils 5 Jahre gültig.
Verfahrensablauf
Es werden nur vollständige und in lesbarer Schrift ausgefüllte Anträge bearbeitet.
Nach vollständigem Eingang der Antragsunterlagen erhält der Antragssteller einen Kostenbescheid.
Nach Zahlungseingang wird durch das LAGuS M-V die Bestellung der Unternehmenskarte beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ausgelöst. Die Karte wird daraufhin durch das KBA direkt an das Unternehmen versandt; in der Regel innerhalb der folgenden 5 Werktage.
Zuständige Stelle
Antragsstelle für Unternehmens- und Werkstattkarten in M-V:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Abteilung Arbeitsschutz und technische Sicherheit
Erdgeschoss Zimmer-Nr.: 014
Friedrich-Engels-Str. 47
19061 Schwerin
Telefon: +49 385 3991-563
Telefax: +49 385 3991-155
E-Mail: kgk@lagus.mv-regierung.de
Ausgabestellen für Werkstattkarten in M-V:
Dezernat Neubrandenburg - Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg, 3. Obergeschoss
Dezernat Rostock - Friedrich-Engels-Platz 5-8, 18055 Rostock, Haus 3, 1. Obergeschoss
Dezernat Schwerin - Friedrich-Engels-Str. 47, 19061 Schwerin, Erdgeschoss
Dezernat Stralsund - Frankendamm 17, 18439 Stralsund, 4. Obergeschoss
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Unterlagen müssen bei Antragstellung zum Verbleib eingereicht werden:
- der Antrag kann elektronisch übermittelt werden; eine Originalunterschrift ist in diesem Fall nicht notwendig
- die Gewerbeanmeldung (Kopie) beziehungsweise der Handelsregistereintrag (Kopie) des Unternehmens und
- der Personalausweis (Kopie) des Firmeninhabers beziehungsweise verantwortlichen Geschäftsführers/Gesellschafters.
- Die Antragsformulare erhalten Sie unter lagus.mv-regierung.de auf der Seite “Arbeitsschutz und technische Sicherheit“.
- The application forms are available at lagus.mv-regierung.de on the "Occupational health and safety and technical safety" page.
- Formularze zgłoszeniowe są dostępne na stronie lagus.mv-regierung.de w zakładce "Bezpieczeństwo i higiena pracy oraz bezpieczeństwo techniczne".
Welche Gebühren fallen an?
Pro beantragter Unternehmenskarte fallen Kosten in Höhe von EUR 34,00 an.
Rechtsgrundlage
- VO (EWG) Nr. 3821/85
- Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
- Regulation (EEC) No. 3821/85
- Ordinance on the Implementation of the Driving Personnel Act (Driving Personnel Ordinance - FPersV)
- Rozporządzenie (EWG) nr 3821/85
- Rozporządzenie w sprawie wykonania ustawy o personelu kierującym pojazdami (rozporządzenie w sprawie personelu kierującego pojazdami - FPersV)